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5. Semester - Strafrecht   WS 01 / 02


Montenbruck - Grundzüge des Strafverfahrensrechts   (09 055 V)   - Do 14-16 h - Hs. I

Darf ein Tatverdächtiger mit Folter zu einem Geständnis gezwungen werden? Kann die Polizei private Telefongespräche abhören, um einen Verdächtigen zu überführen? Ist es möglich, alle Männer einer Stadt zu einem Gentest zu zwingen? Was passiert mit den berühmt berüchtigten "fruits of the poisoned tree"? All diese spannenden Fragen werden in der Vorlesung zum Strafverfahrensrecht beantwortet werden, in der es allgemein um den Gang des Strafverfahrens, die einzelnen Voraussetzungen, sowie auf der anderen Seite vor allem um die Zwangsmaßnahmen geht, die den Strafverfolgungsbehörden zustehen. Prof. Montenbruck wird mit seiner ruhigen und freundlichen Art die Veranstaltung souverän meistern und Euch gerne alle Fragen beantworten, die ihr ihm stellt. Insgesamt eine Veranstaltung, die durchaus zu empfehlen ist, zumal das Strafverfahrensrecht auch für das Examen nicht ganz uninteressant ist.





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