DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 01/02 | ||||
Was der Allgemeine Teil des Strafrechts, der den Stoff der ersten beiden Semester bildet, eigentlich soll, wird erst richtig klar, wenn man im 3. Semester den Besonderen Teil behandelt. Wer erwartet hat, dass es gleich schaurig-schön, blutrünstig zu Sache geht, wird enttäuscht. Stattdessen handelt es sich um höchst abstrakte, schwer verdauliche Kost. Zum Trost sei gesagt, dass Prof. Bohnert sich bemüht, den Stoff (Grundlagen der Strafe, Lehre von Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Irrtum und Schuld anhand der Tötungs- und Körperverletzungsdelikte) so interessant wie möglich zu vermitteln, und zum Schluss immer fragt: "Habt ihr das verstanden???????????". Wenn man es nicht verstanden hat, sollte man sich lieber melden, sonst fragt er gemütlich in seinem Stuhl sitzend, ganz locker mit einem freundlichen Lächeln auf den Lippen nach. Aber, wenn man die Antwort nicht weiß, ist auch nicht so schlimm. Das Wissen von GK I wird Euch Prof. Bohnert methodisch gut strukturiert und anhand von ganz interessanten Fällen servieren. Auch sonst ist er ein sehr umgänglicher und hilfsbereiter Dozent. Wer allerdings keinen Wert darauf legt, zur Mitarbeit aufgefordert zu werden, sollte sich lieber nicht auf die vordere Plätzen setzen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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