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1. Semester - Öffentliches Recht   WS 01 / 02


Heintzen - Grundkurs Öffentliches Recht I   (09 005 V)   - Do, Fr 10-12 h - Hs. I

Das Öffentliche Recht wird von den meisten Studierenden nicht geliebt. Warum, kann ich nicht verstehen! Gerade im ersten Semester hat es richtig Spaß bereitet. Die Vorlesung behandelt den staatsorganisatorischen Teil des Grundgesetzes (mit Ausnahme der Bezüge zum Völker- und Europarecht). Zugleich erfolgt eine Einführung in die Technik der Falllösung im Verfassungsrecht; zu diesem Zweck werden die Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht einzeln vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen die Verfassungsorgane, die Aufgaben und Ziele der Staatstätigkeit und die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland.

Zum Dozenten: Seine Veranstaltungen sind besonders empfehlenswert, weil sowohl die lockere Art des Dozenten, seine überdeutliche Aussprache, als auch die gute Struktur der Vorlesung leicht nachvollziehbar sind. Prof. Heintzen gehört zu den jüngeren Professoren, die noch mit Enthusiasmus in die Vorlesung kommen und für alle Fragen offen sind. Er wird von den Studentinnen, die sich in die ersten Reihen setzen, immer wieder verehrt und empfohlen. Sonst wirkt er sehr konservativ und auch sehr höflich.





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