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Examensvorbereitung   WS 00 / 01


Säcker / Lohse / Füller / Calliess - Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung im Bereich des Pflichtfachs BGB   (09 181 Rp)

Freitag wird ein schöner Tag: Drei Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltungen im BGB, von 9.30 bis 16.30 Uhr, was will man mehr! Ab 9.30 Uhr gibt's beim Viererteam Säcker/Lohse/Füller/Calliess anhand der neuesten BGH-Rechtsprechung eine Erläuterung aktueller Fragen der Rechtsgeschäftslehre, der Vertrauenshaftung sowie des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ab 13 Uhr steht bei Professor Kulka Examensvorbereitung im Sachenrecht auf dem Plan, bevor Rechtsanwalt Toussaint Schuldrecht BT liest. Dabei sah es am Ende des letzten Semesters noch so aus, als ob es gar keine Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung im BGB geben würde. Beinahe wären die Veranstaltungen dem Forschungseifer der Zivilrechtsprofessoren zum Opfer gefallen. Denn gleich drei auf einmal hatten sich darauf versteift, ausgerechnet in diesem Semester ein Forschungssemester einzulegen, und sich dazu von ihrer Lehrverpflichtung befreien zu lassen. Das ist aber nur möglich, solange die Lehre insgesamt gewährleistet ist - eine dehnbare Definition. Und überhaupt, wozu brauchen wir Wiederholungsveranstaltungen, wenn es doch Repetitoren gibt? Aber warum beklagen? Es hat ja doch noch geklappt. Irgendwie. Und es sind drei geworden.


Kulka - Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung im Bereich des Pflichtfachs BGB   (09 182 Rp)

siehe oben


Toussaint - Wiederholungs- und Vertiefungsveranstaltung im Bereich des Pflichtfachs BGB   (09 183 Rp)

siehe oben


Kunig - Vertiefungsveranstaltung im Öffentlichen Recht   (09 201 V)

Die Veranstaltung ist zwar nicht explizit als Examinatorium ausgeschrieben, soll aber nach Auskunft von Professor Kunig primär der Examensvorbereitung dienen - und zwar sowohl der schriftlichen als auch der mündlichen Examensprüfung. Gearbeitet wird an Fällen, inhaltlich geht es um die Grundrechte, also ein Rechtsgebiet, dessen Examensrelevanz wohl nur von besonders risikobereiten Kommilitonen bestritten wird. Im Examen (und - so unwichtig es für den Studi auch sein mag: in der Praxis) begegnen einem Probleme der Grundrechtsdogmatik nur selten in verfassungsrechtlicher Reinkultur, sondern fließen oftmals in verwaltungsrechtliche Fälle ein. Daher ist es nur folgerichtig, dass Professor Kunig im Rahmen der Fallarbeit auch Fälle mit einem solchen verwaltungsrechtlichen Kontext berücksichtigen will. Zum Dozenten wird man dem fortgeschrittenen Studierenden kaum noch etwas sagen können: Den meisten ist Professor Kunig, äh..., bereits, äh..., begegnet. Jeder wird sich seine eigene Meinung bereits gebildet haben.


Bültmann - Examinatorium im Öffentlichenn Recht   (09 202 Ex)

An dieser Stelle stand schon so manches Lob. Manchmal musste sich wohl schon fast der Eindruck aufdrängen, wir würden für diese Kommentierungen bezahlt. (Meine Konto-Nummer lautet: xxxxxx-xxx; Verwendungszweck "Unterbezahlte Referendare"). Dem ist natürlich nicht so. Wir sind auch nicht völlig kritiklos, abgestumpft und obrigkeitshörig. Aber ich kann das Haar einfach nicht finden. Wobei man diese Vorlesung tatsächlich als Suppe bezeichnen kann. Als Ursuppe. Sozusagen der Urschleim, aus dem jeder für die Vorbereitung der mündlichen Prüfung schöpfen kann. Denn sie bietet sämtliche Möglichkeiten der Vorbereitung: Von Still-in-der-hintersten-Ecke-Sitzen über "Ich beteilige mich durch Melden bzw. Drangenommen-werden" bis zur Kür der Teilnahme an einer simulierten mündlichen Prüfung. Materiell gibt es die volle Kelle des Öffentlichen Rechts und so manch einer hat dabei noch rechtzeitig entdeckt, dass bei ihm selbst die eine oder andere Zutat im Gewürzregal noch fehlt, bevor er sich heftig verschluckte. Prof. Bültmann kennt sich zudem als ehemaliger Prüfer des JPA bestens mit den Anforderungen aus und weiß diese ausgezeichnet zu vermitteln. Außerdem muss man zu keiner Zeit Angst vor Blamage haben. Falsche Antworten sind bei ihm lediglich Anlass, irgendein Problem noch einmal zu erläutern. Also: Kein Haar, dafür *****.





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