DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 00/01 | ||||||
In diesem Semester werden die meisten von Euch versuchen, den "Großen" ÖR-Schein zu erschlagen. Wenn ihr Euch unerschrocken durch die doch etwas eigenwillige Ferienhausarbeit gekämpft habt, werdet ihr feststellen, daß ihr mit Prof. Heintzen einen guten Dozenten erwischt habt. Seine Vorlesungen, somit auch hoffentlich seine Übungen, sind verständlich und gut strukturiert. Zudem lohnt sich ein Blick ins Internet, wo Prof. Heintzen jede Menge Material zu seinen Veranstaltungen bereithält. Die Schwerpunkte der Übung werden im Verwaltungsrecht einschließlich des Verwaltungsprozeßrechts liegen. Aber auch eine solide Kenntnis der ÖR-Grundkurse I und II sollte vorhanden sein.
Nein, diese Veranstaltung ist nicht die Pflichtveranstaltung Kommunalrecht unter einem anderen Namen. Während in letztgenannter Veranstaltung eher das Kommunalrecht erörtert wird, wie es in den Flächenländern gilt (und leider auch immer wieder im Examen abverlangt wird), ist hier dasjenige Recht Gegenstand der Erläuterung, das in dieser unserer Stadt gilt (und ebenfalls regelmäßig im Examen abverlangt wird). Im Verfassungsrecht werden alle Abschnitte der Berliner Verfassung behandelt, wovon vieles aus dem GK I bekannt vorkommen dürfte - ein Grund, weshalb im Examen Staatsorganisationsrecht und Verfassungsprozeßrecht gerne anhand der Verfassung von Berlin anstatt dem GG geprüft werden. Aber auch das Verhältnis von Landes- und Bundesgrundrechten ist sehr examensträchtig, nachdem es in der neueren Judikatur immer wieder eine Rolle spielt. Im Berliner Verwaltungsrecht dürfte es von nicht unschätzbarem Vorteil sein, daß es mit Dr. Zivier von einem ausgewiesenen Praktiker erklärt wird, der zudem reiche Erfahrung mit dieser Veranstaltung hat.
Diese AG gibt es (dank dem Engagement der Dozentin) nun schon seit einigen Semestern und bietet gerade parallel zur "Großen Übung" ein schönes Ergänzungsangebot. Ihr werdet mit Frau Dr. Mager Fälle zum öffentlichen Baurecht bearbeiten. Dabei bietet sich natürlich die Gelegenheit, zahlreiche verwaltungsprozessuale Probleme zu wiederholen. Diese AG wendet sich an Teilnehmer/innen ab dem 5. Semester und ist ausdrücklich keine spezielle Wahlfachveranstaltung. Eine Klausur wird angeboten, bei regelmäßiger Anwesenheit wird ein "Lustschein" erteilt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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