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3. Semester - Strafrecht   WS 00 / 01


Geppert - GK Strafrecht III   (09 023 V)

Definitiv Duracell-betrieben dieser Prof.! Wo andere Strafrechtler 90 Minuten auf einem Stuhl verbringen und ein Wimpernzucken die höchste Aktivität darstellt, hechtet Geppert durch den Hörsaal, um auch noch irgendwo mittendrin eine gequälte Kreatur ungefragt zum Reden zu bringen. Das ist aber das einzig Negative, was mir zu ihm einfällt. Ansonsten ist Geppert ein guter Griff - wenn man denn überhaupt in Vorlesungen geht. Er kann gut erklären und betrachtet die Lehre nicht als lästige Pflicht, die nur vom Forschen abhält. Er gehört zu den wenigen Profs. am Fachbereich, denen man den Spaß an der Sache anmerkt. Schade nur, dass zum Grundkurs III nicht gerade seine Lieblingsdelikte gehören, beschäftigt er sich doch sonst am liebsten mit den Verkehrsdelikten. Stattdessen geht's um spektakuläre und so alltägliche Dinge wie Betrug, Erpressung, Untreue und andere Arten, liebevoll mit seinen Mitmenschen umzuspringen. Da Geppert auch gern ein paar Worte zur Strafzumessung verliert, auch wenn die für das erste Examen nicht so von Bedeutung ist, erfahrt Ihr hier, welche Prämien auf das sozialtypische Verhalten einiger liebenswerter Mitmenschen verhängt werden. Und wenn die Zeit reicht, gibt's am Ende noch die Urkundsdelikte dazu.


Kretschmer - Übung im Strafrecht für Anfänger   (09 024 Ü)

Die Dozenten der kleinen Übungen haben ein Problem: Für wen bieten sie ihre Lehrveranstaltung eigentlich an, wenn sie die Studentinnen und Studenten nach der neuen Studienordnung nicht mehr besuchen müssen? Aus diesem Grund wird diese kleine Übung im Strafrecht auch die letzte sein, zumindest wenn es nach dem Willen der Strafrechtler geht. Sie wollen die beiden Stunden nämlich lieber in den Ergänzungs- und Vertiefungsbereich investieren. Sollte wieder Erwarten doch noch Interesse an Fallbesprechungen mit thematischem Schwerpunkt auf dem Allgemeinen Teil des StGB bestehen, könnte das die WE 02 (Strafrecht) vielleicht doch noch umstimmen. Andernfalls ist es zumindest eine der wenigen verbleibenden Gelegenheiten , in einer kleinen Gruppe Fallbesprechungen zu üben. Denn: Mündliche Mitarbeit der Teilnehmer ist ausdrücklich erwünscht und gefordert. Außer den beiden Hausarbeiten (Abgabe der zweiten Hausarbeit: 12.1.2001) werden wie immer drei Klausuren angeboten (10.11., 8.12. und 9.2. jeweils von 16 bis 19 Uhr). Viel Spaß und gute Unterhaltung (versprochen!) bei der ersten Kleinen Übung von und mit: Dr. Joachim Kretschmer!


Horstkotte - Vertiefungsveranstaltung zum Strafrecht - Besonderer Teil  (09 052 V)

Der Dozent, Professor Horstkotte, war langjährig Richter am fünften Strafsenat des Bundesgerichtshof, der bekanntermaßen in Berlin seinen Sitz hatte, bevor aus dem Berliner Senat der Leipziger Senat wurde. Dabei widmet sich die Vorlesung den eher exotischen Delikten des Besonderen Teil des StGB, also jenen Delikten, die einem ohne eine Behandlung außerhalb der Pflichtvorlesungen mit viel Pech erst im Sachverhalt der Examensklausur begegnen (beziehungsweise nicht, denn man erkennt sie ja nicht). Darüber hinaus werden auch Kernfragen des Betäubungsmittelrechtes angesprochen, auch diese unter Schwerpunktsetzung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Schließlich verspricht Prof. Horstkotte auch, auf neu ergehende Entscheidungen der Strafsenate einzugehen, auch wenn dies außerhalb der Gliederung der Vorlesung erfolgt.

Aus der Perspektive der Examensnähe erscheint die Veranstaltung empfehlenswert. Das Nebenstrafrecht und die unbekannten Nummern des StGB sind relevanter als von vielen Studierenden angenommen wird. Beispielshaft sei nur auf eine Examensklausur aus dem letztsemestrigen Klausurenkurs im Strafrecht verwiesen, die sich im Schwerpunkt mit BtMG Delikten und deren Beziehung zu den Tötungsdelikten befaßte. So wünschenswert die Veranstaltung aber sein mag, so verwundert doch die Empfehlung für Studierende des 3. Semesters. Schließlich seid ihr gerade dabei, das normale StGB BT Programm zu verarbeiten. Vielleicht eher etwas für das 4. oder 5. Semester.





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