DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 00/01 | |||||
Die Verträge sind abgeschlossen, die Nichtigkeitsgründe umschifft, die gesetzlichen Vertreter aller beteiligten Minderjährigen haben zugestimmt, die Anfechtung war erfolglos, der Vertrag ist wirksam! Bravo, der Stoff des ersten Semesters sitzt, aber was nun? Nun geht es an das große Danach: Die Erfüllung des Vertrages. Die ordnungsgemäße Erfüllung alleine wäre aber aus rechtlicher Perspektive wenig spannend, deshalb befasst sich die Vorlesung zum Allgemeinen Teil des Schuldrechts schwerpunktmäßig mit dem sogenannten Leistungsstörungsrecht, also den rechtlichen Folgen von Pannen aller Art bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Das Allgemeine Schuldrecht gehört zu der gemeinsten Kategorie von Lernstoffen: Schwierig, wenig anschaulich und grundlegend für die weiteren Grundkurse. Mit Professor Schirmer bekommt ihr eine Dozenten, der es bei entsprechender Bereitschaft möglich macht, sich den Stoff eingehend zu erarbeiten. Jedenfalls garantiert Schirmer dafür, dass der Stoff alle Teilnehmer erreicht - aller wenigstens akustisch, denn Professor Schirmer ist auch ohne Mikrofon im gesamten Hörsaal gut zu verstehen. Gelegentlich werden sich bei eurem Dozenten Beispiele aus dem Privatversicherungsrecht (schließlich auch Schuldrecht) einschleichen, vertritt er doch maßgebend die Wahlfachgruppe 10 am Fachbereich. Keine Angst sollte man vor Nachfragen haben, denn diese werden von Professor Schirmer regelmäßig ausführlich beantwortet.
In diesem Semester habt Ihr die vielleicht letzte Möglichkeit, an der "Kleinen" Übung im Bürgerlichen Recht teilzunehmen. Prof. Grothe wird mit Euch die Fallbearbeitung üben, zunächst verbunden mit der Materie des BGB-AT, im Laufe des Semesters auch mit dem Stoff des Schuldrechts AT. Die Möglichkeit zur Fallbearbeitung solltet Ihr mit Hinblick auf den Großen BGB-Schein, der von Euch in den nächsten Semestern erschlagen werden will, unbedingt wahrnehmen. Dabei kommt Euch zugute, daß Prof. Grothe seine Übungsfälle verständlich erklärt und auch der Mitarbeit seitens der Zuhörerschaft nicht abgeneigt ist. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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