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2. Semester - Öffentliches Recht   WS 00 / 01


Heintzen - GK Öffentliches Recht II   (09 016 V)

In diesem Semester stehen für Euch die Grundrechte auf dem Plan. Inhaltlich wird viele von Euch diese Veranstaltung mehr ansprechen als das Staatsorganisationsrecht des letzten Semesters.

Eine solide Kenntnis der Grundrechte ist nicht nur für die Bearbeitung von Verfassungsbeschwerden, die Euch in diesem Semester begegnen werden, sondern auch für die Lösung der in den nächsten Semestern folgenden Verwaltungsrechtsfälle unerläßlich.

Zu dem Dozenten, Prof. Heintzen, kann ich Euch nur beglückwünschen. Seine Vorlesung ist gut strukturiert, mit kleinen Beispielsfällen unterlegt und - vielleicht das wichtigste - verleitet die Zuhörer nicht zum sofortigen Tiefschlaf. Ein weiterer Pluspunkt ist das umfangreiche Begleitmaterial, das Prof. Heintzen zu seinen Vorlesungen im Internet (zu erreichen über die Professoren-Seite) bereit hält.

Insgesamt erhält diese Veranstaltung daher das Testurteil: uneingeschränkt empfehlenswert.


AG zum GK Öffentliches Recht II    (09 017 AG)

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Schmid - Bezüge des Grundgesetzes zum Völker - und Europarecht    (09 018 V)

In dieser Vorlesung sollen die Bereiche des Staatsrechts behandelt werden, die sonst in der Regel zu kurz kommen: das Völkerrecht und das Europarecht. Der Besuch der Veranstaltung ist wirklich empfehlenswert, denn spätestens im Examen können beide Bereiche relevant sein, außerdem ist es sicherlich von Vorteil, wenn man nicht beim Repetitor zum ersten Mal von diesen hört. Jedenfalls ist es unerläßlich, daß man mit Begriffen wie allgemeines und besonderes Völkerrecht und mit den verschiedenen EGen und der EU, sowie deren Organen und den entsprechenden Kompetenzen vertraut ist.

Wie all dieses sich mit dem GG verträgt (und mehr) wird die Dozentin, Frau Dr. Schmid, Euch beibringen.


Pestalozza - Verfassungsprozeßrecht   (09 019 V)

Prof. Pestalozza wird Euch in diesem Semester das Verfassungsprozeßrecht näher bringen. Da, wie wir ja alle wissen, in Prüfungsarbeiten im öffentlichen Recht nicht selten ein prozessualer Aufbau erwartet wird, hat das Verfassungsprozeßrecht nicht erst im Examen, sondern bereits in der kleinen Übung und in den entsprechenden Abschlußklausuren eine gewisse Bedeutung. Vor dem Bundesverfassungsgericht gilt das Enumerativprinzip (was das ist, wird Euch Prof. Pestalozza erklären) und so wird es in der Vorlesung um die im GG (und BVerfGG) ausdrücklich dem BVerfG zugewiesenen Verfahren gehen (als da wären: Organklage, Bund-Länder-Streit, Verfassungsbeschwerde, abstrakte Normenkontrolle ...). Prof. Pestalozza wäre wohl nicht er selbst, wenn er dabei den Verfassungsgerichtshof von Berlin und die Verfassung von Berlin vergessen würde, auch sie werden in der Vorlesung thematisiert werden. Prof. Pestalozzas Veranstaltungen sind durchweg empfehlenswert, obwohl sie gelegentlich nicht gerade an überfüllten Hörsälen leiden. Ort und Zeit der Vorlesung sind optimal, so daß jeder, der sich ein wenig konzentriert, kein Problem haben dürfte den Ausführungen von Prof. Pestalozza zu folgen. Zu erwähnen ist noch, daß Prof. Pestalozza nicht etwa sein eigenes (sehr gut lesbares, verständliches und umfassendes) Lehrbuch zur Lektüre empfiehlt, sondern - ganz bescheiden - das von Fleury.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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