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2. Semester - Zivilrecht   SS 99


Wesel - Grundkurs Zivilrecht II

Die Rechtsgeschäftslehre war noch nicht alles! Zivilrecht ist noch mehr! Und es ist Schuldrecht, womit Ihr ja schon durch die Hausarbeit ein bißchen in Berührung gekommen seid. Auf dem Programm stehen Erfüllung, Leistungsstörungen und dann das allgemeine Schadensersatzrecht.

Prof. Wesel, der Professor, der so vieles so anders als die anderen sieht, und lieber von einem Golf als von einer Mingvase erzählt, hat vor, Euch auch in die Fallbearbeitung einzuführen. Es ist Euch indes zu raten, dieses auch einzufordern. Denn Wesel kommt vor lauter Begeisterung über die Ästhetik des Zivilrechts oft ins Erzählen. Mit leuchtenden Augen erzählt er dann von Dingen, die ihn begeistern, aber die natürlich unheimlich schwer zu lernen sind. Dies und auch der sich vielleicht anschließende Exkurs, es sei ja eine Unverschämtheit, was die Studierenden heute alles auswendig lernen müßten, hilft Euch indes kein Deut weiter. Denn über das, was Ihr wissen müßt, dürft Ihr erst dann selbst bestimmen, wenn ihr es schon mal gewußt habt.

In diesem Sinne: Ein gutes Buch hat Wesel gegenüber den Vorteil, daß es nicht abschweift. Es vermittelt allerdings nur selten eine vergleichbare Faszination.



Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger   (Grothe: 09 021 Ü / Wesel: 09 022 Ü)

Die Studierenden sind in zwei Gruppen geteilt, alle mit den Anfangsbuchstaben von A-K sind bei Prof. Grothe und die mit denen von L-Z bei Prof. Wesel.

A-K: Bei Prof. Grothe ist die Dialogform vor-pro-gram-miert, aktive Mitarbeit ist gefragt. Ihr werdet sicherlich viel aus dieser Lehrveranstaltung mitnehmen, denn durch die deutlichen Erklärungen von Prof. Grothe habt Ihr schon die Hälfte gewonnen. Der Rest ist eine Frage der Vor- und Nachbereitung, wobei zuviel Vorbereitung etwas Langeweile produzieren kann, weil Prof. Grothe in der Regel jeden Aspekt genau bespricht.

L-Z: Ihr kennt ja Prof. Wesel vielleicht schon aus der Rechts- und Verfassungsgeschichte und wißt, wie es sein kann: mal super spannend und mal etwas zu sehr gespickt mit Details.

Inhalt beider Übungen ist das Trainieren der Fallbearbeitung, anfangs thematisch anknüpfend an die Vorlesung Bürgerliches Recht I und in der zweiten Hälfte der allgemeine Teil des Schuldrechts mit den Leistungsstörungen und Schadensersatzrecht. Angeboten werden zwei Hausarbeiten, von denen eine Euch schon in den Semesterferien (Ferien, was ist das?) erfreut und beschäftigt haben wird, und drei Klausuren. Man muß je eine bestehen, um den ersehnten Schein zu erhalten. Empfohlene Literatur: Fahse/Hansen, Übungen für Anfänger im Zivilrecht und Schuldrecht, 8. Aufl. 1996



Ahcin - Recht der Leistungsstörungen   (09 032 AG)

Ahcin will hier die schwierigen Gefilde der Leistungsstörungen in fallbearbeitungstechnischer Hinsicht erklären, also Unmöglichkeit, cic, Verzug etc. Da dies ein unübersichtliches und zentrales Thema ist, sollte man sich diesen Termin vormerken. Ein Schein wird nicht erteilt, Anmeldung ist nicht erforderlich. Als Literatur wird empfohlen: Emmerich, Das Recht der Leistungsstörungen, 4.Auflage 1997.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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