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3. Semester - Zivilrecht   SS 02


Leenen - Grundkurs Bürgerliches Recht III   (09 022 V) - Mo, Di 8-10 h - Hs. I

Leenen wird in dieser Veranstaltung versuchen, Euch den Besonderen Teil des neuen Schuldrechts darzustellen. Dies umfaßt das Kauf-, Werk- und Mietvertragsrecht sowie das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung und das Deliktsrecht, wobei letzteres eigentlich dazugehört, aber in seinen Anmerkungen zu der Veranstaltung keine Erwähnung findet. In diesem Bereich ist noch alles neu, so daß er bereits im Vorfeld darauf aufmerksam macht, daß manches an der Oberfläche bleiben muß.

Leenen selbst ist ein großartiger Didakt. Vielleicht hängt das damit zusammen, daß er für ein mehr amerikanisches Universitätssystem (mit Studiengebühren) eintritt. Was man natürlich grundsätzlich befürworten kann. Man muß dann eben manche Studenten einfach unter den Tisch fallen lassen. Aber es ist bei diesem natürlich bedeutend leichter, als Professorenstar dazustehen. Es ist eigentlich ja nur selbstverständlich, daß man mit irgend etwas glänzen will. Und wer bezüglich Zivilrechtsvorlesungen wohl nicht über 852 hinaus zählen kann (hat er schon einmal Sachenrecht gelesen?), seit Ewigkeiten an dem perfekten Schuldrechtslehrbuch schreibt (da muß ihm die Schuldrechtsreform ja einen gewaltigen Strich durch die Rechnung gemacht haben) und fachlich nicht so recht glänzen kann (man frage mal einen auswärtigen Juristen, wer Leenen ist ...) und dem auch niemand Rechtsgutachten abkauft, dem sei verziehen, wohl nur Eingeweihten nachvollziehbare Einstellungsentscheidungen (Stichwort abgebrochene Habilitanden) zu treffen und das bißchen Selbstbeweihräucherung sei ihm auch gegönnt. Schließlich sind die Motive für gute Didaktik ja auch egal. Ein guter Didakt ist er - ob dies aus Studentenfreundlichkeit geschieht oder Eitelkeit (den meisten Lehrern wäre es peinlich, wenn 80 % bei ihren Klausuren durchfielen ...) ist wohl nicht so wichtig. Einem geschenkten Gaul schaut man schließlich nicht ins Maul. Und für welche Posten er Frauen geeignet findet und für welche nicht, kann man ihm wohl auch nicht zum Vorwurf machen. Vielleicht hat er "Die Drei von der Tankstelle" gesehen und sich zu Herzen genommen. "Ein Freund, ein guter Freund ..."


Hähnchen - Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht   (09 025 AG) - Mi 14-16 h - R. 2213

In dieser AG werden Fälle zum neuen Schuldrecht behandelt und somit ein Schritt auf noch unbekanntes Terrain gewagt. Mangels einschlägiger Literatur und erprobter Rechtsprechungspraxis ist in der Tat noch viel zu erschließen und es können interessante Diskussionen geführt und eigene Ansichten vertreten werden. Die AG bietet die Möglichkeit, den Umgang mit den neuen Normen anhand der Fallbearbeitung praxisbezogen zu lernen und nicht nur durch eine Vorlesung vorgestellt zu bekommen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Die AG-Leiterin ist auch aufgrund ihres stimmlichen Potentiales leider gezwungen, die Veranstaltung nicht zu groß werden zu lassen. Allerdings wäre dies dem Ziel der AG, auch auf Fragen einzugehen und diese in der Gruppe zu klären, auch nicht zuträglich. Es erwarten Euch zudem viele aktuelle Literaturempfehlungen, die Frau Hähnchen aus Zeitschriften, Neuerscheinungen auf dem Büchermarkt und dem Internet heraussucht. Sie ist für Anregungen und Fragen immer offen und auch bereit, spezielle Probleme gegebenenfalls nach der Veranstaltung noch mit einzelnen Teilnehmern zu klären. Fazit: Nette Arbeitsatmosphäre und hilfreiche Ergänzungsveranstaltung zur Vorlesung.


Sethe - Grundzüge des Familien- und Erbrechts   (09 032 V) - Di, Mi 14-16 h - Hs. II

Die Veranstaltung gehört laut Planung des Fachbereichs in das vierte Semester, wird aber selbst vom Dozenten in das dritte Semester eingeordnet. Der Dozent ist neu, die Nachricht seiner Tätigkeit für den Fachbereich kam plötzlich und ich weiß nicht (es ist inzwischen 6.53 Uhr [immer noch morgens]), was ich schreiben soll: Also veröffentlichen wir einfach seinen Lebenslauf:
1971 - 1980: Aldegrever-Gymnasium, Soest;
1980: Abitur;
1980 - 1985: Studium der Rechtswissenschaften an der Uni Tübingen;
1985: Erstes Juristisches Staatsexamen;
1985 - 1986: Studium der Geschichte an der Universität Tübingen;
1986 - 1987: Studium der Rechtswissenschaften an der London School of Economics and Political Sciences;
1987: Master of Laws Degree der University of London;
1987 - 1990: Referendariat am Landgericht Tübingen;
1990: Zweites Juristisches Staatsexamen;
1994: Promotion zum Dr. iur.;
2002: Habilitation.





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