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3. Semester - Öffentliches Recht   SS 02


Pestalozza - Grundkurs Öffentliches Recht III   (09 028 V) - Mo 14-18 h, HFB-B - Do 14-16 h, Hs. II

Diese Vorlesung ist die wichtigste in Eurer bisherigen öffentlich-rechtlichen Karriere!

Behandelt wird das Allgemeine Verwaltungsrecht - und wer hier nicht aufpaßt, der wird nie einen Verwaltungsrechtsfall lösen! Deshalb solltet Ihr aufmerksam sein, was ganz nebenbei bemerkt den Effekt hätte, daß Ihr die subtilen Anspielungen des Dozenten bemerkt und schon bald seinen feinen Humor schätzen werdet. Ein Genuß, der den meisten Kommilitonen (die sich der Ansicht anschließen, der richtige Name des Dozenten sei Schlaf-Graf) verborgen bleibt. Wenn Ihr der Veranstaltung die Aufmerksamkeit entgegenbringt, die sie verdient, dann wird sie für Euch ein echter Gewinn und ein Höhepunkt Eures juristischen Studiums - keine Schlafveranstaltung, keine Blockbuster-Mainstream-Vorlesung mit Dozent-ließt-sein-Skript-vor - eine echtes Schmankerl für absolute Juragenießer ...

Zum Vor- und Nachbereiten empfiehlt sich meiner Ansicht nach immer noch der absolute Lehrbuch-Klassiker von Maurer. Parallel empfiehlt sich zudem die Beschäftigung mit dem Verwaltungsprozeßrecht.


Gundel - Übung im Öffentlichen Recht für Anfänger   (09 029 Ü) - Di 14-16 h - Hs. III

Gundel, seines Zeichens Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl Lecheler und Mitautor von Lechelers Büchern ("Übungen im Europarecht" und Lehrbuch) hat in diesem Semester kurzfristig die Kleine Übung übernommen. Für diejenigen, die diese noch machen, ist dies wohl ein Glücksfall, da Gundel auch schon ziemlich lange die AG im Europarecht veranstaltet hat, die wohl zum besten zählt, was diese Uni im Europarecht dem Studenten zu bieten hat. Im Gegensatz zu seinem Chef verfügt Gundel über eine strukturierte und auch didaktisch ansprechende Art, dem Studenten auch komplizierte Sachen beizubringen. Leider kann eine Ferienhausarbeit aufgrund der kurzfristigen Übernahme nicht angeboten werden. Allerdings wird möglicherweise in den anschließenden Semesterferien eine angeboten werden, dies wird wohl von der Nachfrage abhängen. Ansonsten gibt es wie immer drei Klausuren. Diese werden sich - so ist zu vermuten - aus dem Stoff der ersten zwei Semester rekrutieren, Verwaltungsrecht möglicherweise soweit, als dass der Stoff im Semester in der Vorlesung voranschreitet. Im einzelnen sind dies Grundrechte und Staatsorganisationsrecht. Bezüglich letzteren besteht meines Erachtens kein Grund, davor zu zittern. Ich persönlich fand gerade das Staatsorganisationsrecht immer recht gut strukturiert und übersichtlich.

Auch im Hinblick auf die Großen Übungen (der schlechte Ausfall der Klausuren in der Großen Übung zeigt wohl die mangelnde Übung im Gutachtenstil, was nicht zu unterschätzen ist) kann der Besuch dieser Veranstaltung nur empfohlen werden (gerade zwecks Übung eben dessen). Gundel ist jemand, der dazu gut geeignet scheint.


Pestalozza - Staatshaftungsrecht   (09 017 V) - Mo 14-18 h - HFB-B

Das Recht der Staatshaftung ist sehr stark zersplittert, so findet es sich in den unterschiedlichsten Normen oder ist nur durch die Rechtsprechung geprägt. Aus diesen Gründen erscheint der Stoff sehr unsystematisch und einzelne Phänomene lassen sich nur aus der historischen Entwicklung erklären. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes verschärft die gesamte Entwicklung noch und führt zu weiteren Problemen. Wer sich von diesen vielen Herausforderungen nicht abschrecken lässt, dem ist die Vorlesung von Prof. Pestalozza nur zu empfehlen, denn der Dozent wird den Stoff mit größter Präzision aufbereiten und sicher eine sehr systematische Darstellung bieten. Diese sehr durchdachten Ausführungen werden von einigen Unwissenden als langweilig dargestellt, aber die künftige juristische Elite wird dies sicher nicht von einem Besuch abhalten. Da die selbständige Erarbeitung des Staatshaftungsrechtes sehr schwierig ist, kann ich den Besuch der Vorlesung nur empfehlen.


Finkelnburg - Verfassungsprozeßrecht   (09 030 V) - Di 14-16 h - Hs. 2215

Ich werde doch darauf verzichten, "Zwieback" zum Zeichen meiner Frühvergreisung zu machen (siehe Kommentar zu diesem Semester). Er trägt sich doch etwas ungelenk auf einer Standarte, zu krümelig.

Also zurück zur ernsthaften Kommentierung. Die vorliegende Vorlesung behandelt das Verfassungsprozessrecht. Es geht also um die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, welche Themen jedweder Klausur und Hausarbeit bis zum Examen sein können. Zusätzlich sollen die Aufgaben des Landesverfassungsgerichts zum Inhalt der Vorlesung gehören. Hier kann man sicher davon profitieren, dass Prof. Finkelnburg ehemaliger Präsident des Landesverfassungsgerichtshofs ist, und entsprechendes Hintergrundwissen erwarten. Bei Interesse der Teilnehmer will der Dozent auch aktuelle Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, wie z. B. das NPD-Verbotsverfahren, in seiner Vorlesung thematisieren. Möglicherweise kann man mit dem Dozenten auch den Vorschlag der CDU diskutieren, "die Gefährdung des Ansehens der Bundesrepublik Deutschland" zum Verbotsgrund für Demonstrationen zu machen, obwohl letzteres eigentlich den Rahmen der Vorlesung sprengt. Aber die Vorlesung richtet sich wie immer an Euch, also macht was daraus.

Okay, Höhenflüge defojanischer (defonischer, defoierischer?) Kommentierungskunst waren das jetzt nicht, vielleicht versuche ich doch noch mal was mit Zwieback?





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