DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 00 | ||||||
Als ich vor einigen Semestern an dieser Veranstaltung bei Prof. Heckelmann teilnahm, kam er gerade nach einer etwas längeren Lehrpause aus dem Berliner Senat zurück. Zwar merkte man ihm gelegentlich die Pause noch an, doch hat er es immerhin geschafft, alle Probleme des Sachenrechts im Wege der Diskussion zu lösen - womit wir beim Stichwort wären. Prof. Heckelmann gehört nicht zu den Professoren, die sich oben an, hinter oder neben ihr Pult setzen und dann ihr Skript herunterleihern. Er kommt mit wenigen Karteikarten zum Inhalt aus und ist während der ganzen Vorlesung in Bewegung, denn zu einer ordentlichen bidirektionalen Vorlesung gehören nun einmal auch Redebeiträge von Studenten. Da diese Erfahrungsgemäß aber nicht zu ihm kommen, kommt er zu ihnen - bis ganz nach hinten oder in die Mitte der Reihe. Wer sich geschickt von anderen Kommilitonen einmauern ließ, der bekommt das Mikro auch schon mal zugeworfen. Das ist zwar nicht jedermanns Sache, doch meiner Meinung nach der beste Weg, seinen Studenten etwas beizubringen. Nie ordnet man seine Gedanken so klar, als wenn man sie vor versammelter Mannschaft inkl. Trainer äußern muß. Und was man einmal so geordnet und ausgesprochen hat, das vergißt man nicht so schnell. Und wenn man sich mit einem Fehler blamiert, macht man diesen garantiert kein zweites Mal, auch nicht im Examen.
In der Übung bei Prof. Heckelmann soll sich den Hörern das gesamte BGB erschließen, und dies ist immer wieder für eine Überraschung gut. Über seinen Vorlesungsstil könnt Ihr etwas in der Kommentierung zur Vorlesung erfahren. Es sollen aber nach Augenzeugen sehr beeindruckende Erlebnisse sein, mit dem Mikro in der Hand seine eigene Lösung vor dem gesamten Hörsaal zu erstellen. Das Steckenpferd des Dozenten ist das Sachenrecht, welches bestimmt auch den Inhalt einer Klausur bildet.
Die Inhaber eines Nachnamens mit einem Anfangsbuchstaben von L - Z werden die große Übung im Zivilrecht bei Prof. Prölss absolvieren. Die erste Hausarbeit wurde auch von ihm ausgegeben. Diese bereitet schon einigen Teilnehmern Kopfzerbrechen und schlug andere in die Flucht (zum großen Schein im Strafrecht). Es ist wohl eine aufreibende Hausarbeit, bei welcher ein kreativer Kopf gefragt ist, da an einigen Stellen der Trampelpfad bekannter Meinungsstreitigkeiten verlassen wird. Nach einigen Wochen vertiefter Sachverhaltsauslegung mußte vom Lehrstuhl schon vor Überinterpretation gewarnt werden. Als Belohnung für alle Teilnehmer dürfte der nächste Streit mit dem Vermieter nach so ausgiebiger Beschäftigung mit dem Mietrecht keine Herausforderung mehr sein dürfte. Übrigens glaube ich, daß es in meiner Wohnung einen Grund zur Mietminderung gibt und die eine Klausel im Mietvertrag... Es lohnt sich also, jeden Tag das BGB unter dem Arm zu tragen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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