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4. Semester - Sonstiges   SS 00


Schulze-Osterloh - Grundzüge des Erbrechts   (09 033 V)

Ja ja, es lebt doch noch, das Erbrecht, wenn auch nur für den Pflichtfachbereich. [Exkurs Anfang] Im Entwurf der neuen Studienordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der FU wird inzwischen schwarz auf weiß zugegeben, daß man Familien- und Erbrecht im Bereich des Wahlfaches III an der FU - übrigens entgegen der Berliner Juristenausbildungsordnung - nicht mehr lehren möchte. Gelobet sei die Praxisrelevanz unserer Juristenausbildung. Ob man freilich die activitas des Fachbereichs dafür prügeln muss, dass sie kein Geld bekommt, um einen profilierten Familien- und Erbrechtler zu berufen, steht auf einem anderen Blatt... [Exkurs Ende] Im Pflichtfachbereich - und hierhin gehört die zu besprechende Vorlesung - lebt das Erbrecht bei uns noch (die ebenso naheliegende wie platte Bemerkung, das sei beim Erblasser in der Regel nicht der Fall, erspare ich mir an dieser Stelle...). Und es wird von Schulze-Osterloh gepflegt, jemandem, der seine Lehrverpflichtung noch ernst nimmt und jeden zu spät kommenden vor versammelter Mannschaft abkanzelt. Zu spät kommen solltet Ihr freilich schon im eigenen Interesse nicht. Nicht nur, dass man schon ab dem ersten Semester mit Erbrecht konfrontiert wird (und zwar von Verwandten/Bekannten pp.: "Sag' mal, Du studierst doch jetzt Jura, ich hab'..., also hatte da einen Cousin dritten Grades, der hat seiner Base und seinem unehelichen Sohn je zur Hälfte in einem maschinenschriftlichen Testament, obwohl, da gab es noch einen Erbvertrag, und überhaupt, kann man denn da gar nichts machen? Du weißt das doch, oder?"). Letztlich liegt hier auch ein praktisches Tätigkeitsfeld mit Perspektive (Es soll ja Juristen mit Arbeitsplatzproblemen geben...). Schließlich war die Generation unserer Eltern fleißig, und so wird demnächst massenhaft Vermögen den Besitzer wechseln (ja, auch den, vgl. § 857 BGB). Zur Vertiefung im Wahlfach darf dann freilich die HU herhalten, aber das ist eine andere Geschichte und die soll ein anderes Mal erzählt werden.



Prölss - Grundzüge des Handelsrechts   (09 035 V)

Das Handelsrecht gehört zu den nicht nur im Examen enorm wichtigen Rechtsgebieten, dennoch wird es immer wieder von einigen Studenten gemieden. Die Materie ist eigentlich nicht so kompliziert, doch sollte man sich auf die Vorlesung bei Prof. Prölss besser vorbereiten, sonst läuft man schnell Gefahr den Anschluß zu verlieren. Es ist bisweilen mühsam ihm zu folgen und das nicht nur geistig. Wer versucht ihn ständig im Blick zu behalten, könnte - ähnlich wie Zuschauer bei Tennisspielen - einen ständig wackelnden Kopf bekommen: Hin und Her und wieder Hin und Her läuft Prof. Prölss vorne seine Kilometer, als würde er nach der zurückgelegten Distanz bezahlt.

Dünnhäutigen Studenten, die seinen bisweilen etwas unwirschen Ton nicht vertragen, empfehle ich gleich zu Hause zu bleiben. Es soll ganze Semester geben, die sich immer noch von ihm beleidigt fühlen ...





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