DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 00 | |||||
Dieser Teil der Vorlesung zum Grundkurs IV Strafrecht umfaßt die Eigentums- und Vermögensdelikte. Obwohl die nächste Herausforderung im Strafrecht noch ein Semester entfernt liegt, solltet Ihr am Ball zu bleiben und den Grundstein für eine erfolgreiche Übung zu legen. Die Meinungen über den Stil des Dozenten gehen weit auseinander. Die Ursache liegen vielleicht in der Art des Vortrages und der Einstellung des Dozenten. Er betritt den Hörsaal setzt sich, beginnt die Vorlesung und beendet sie pünktlich. Zwischendurch wird der Saal nach Opfern für einig Fragen ausgespäht. Die Vorlesung wird aufgelockert durch sehr trockene Kommentare. Die Beispielsfälle werden der aktuellen Tagespresse entnommen, so ist für Spannung in der Vorlesung gesorgt.
Die hocharbeitsteilige Gesellschaft geht in eine neue Runde. Mußte früher noch ein Professor für ein so unübersehbar weites Feld wie die gesamten Vermögensdelikte Auskunft geben, so haben sich die Professoren Bohnert und Rogall diese Aufgabe für dieses Semester (eine einsemestrige Tradition aufgreifend) geteilt. Hoffnungen allerdings, auch die Studenten könnten künftig beim JPA einen der Kurse als für sie unmaßgeblich angeben, haben sich mittlerweile zerschlagen. Professor Rogall hat sich aus der Konkursmasse des alten GK IV Hehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung, Aussagedelikte, Urkundsdelikte, Brandstiftungsdelikte, Verkehrsstraftaten und Bestechungsdelikte gesichert. Eine mit vielen hochkarätigen Kandidaten für die Dunkelnorm des Monats durchsetzte Liste also. Professor Rogall will sich jedoch besonders den examensrelevanten Fragestellungen auf diesem Gebiet anhand neuerer Rechtsprechung widmen und weist damit auf die unerfreuliche Tatsache hin, daß auch Dunkelnormen Examensrelevanz besitzen. Hier besteht also mit einem Professor, der BGH-Rechtsprechung auch mal als "Quatsch" bezeichnet, die Gelegenheit, unerschrocken unbekanntes Terrain zu erkunden. Viel Spaß! Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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