DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 00 | ||||||
Versuchskaninchen, die zweite. Ihr armen Zweitsemester. Nur, weil diese Studienordnung so Hals über Kopf fertig werden mußte, bekommt Ihr das Strafrecht diesmal in zwei Teilen. Dr. Kretschmer, seines Zeichens wissenschaftlicher Assistent (d.h. er habilitiert, nachdem er unter der Ägide von Prof. Geppert promoviert hat), liest den "alten" Stoff des zweiten Semesters, also weiter den allgemeinen Teil (Versuch, Täterschaft und Teilnahme, Fahrlässigkeit, Unterlassen, Konkurrenzen). Prof. Montenbruck dagegen widmet sich den Elementen aus dem besonderen Teil. Zunächst wird er dabei die Körperverletzungs- und Tötungsdelikte abschließen (Dazu bedarf es genauer Abstimmung mit Kretschmer. Beispielsweise kann Monti nicht erfolgsqualifizierte Delikte behandeln, bevor nicht Kretschmer Fahrlässigkeit gelesen hat), dann folgen die Eigentumsdelikte. Der Nachteil an diesem zweigleisigen Verfahren liegt auf der Hand: Beide Teile des Strafrechts bauen nicht aufeinander auf. Ihr müßt Euch quasi in ein viertes Rechtsgebiet eindenken. Inwieweit Euch das gelingt, wird die - gemeinsame - Abschlußklausur am 13.07.2000 (16 - 19.00 Uhr, Mensa II) zeigen. Aber Ihr habt ja bereits im letzten Semester Erstaunen verursacht, was zu leisten Ihr in der Lage ward. Zu den Dozenten muß man nicht viel sagen, da Ihr Monti schon kennt und Kretschmer sich in wenigen Worten loben läßt: Er ist noch energiegeladen, motiviert, witzig und auch kompetent. Viel Spaß! Ein letzter Hinweis: Kretschmer liest entgegen der Ankündigung im offiziellen KVV nicht in Hörsaal III, sondern in II. Noch ein Wort zu den Arbeitsgemeinschaften. In der Diskussion um die neue Studienordnung kam im letzten Semester auch gelegentlich die Frage auf, ob es nicht sinnvoller wäre, alle Arbeitsgemeinschaften ins erste Semester zu packen. Dafür sprach der panische Run auf die Strafrechts- und Ö-Rechts-Tutorien. Dieses Modell wurde dann jedoch mit der Überlegung abgelehnt, daß gerade im zweiten Semester nun erstmals annähernd echte Klausuren geschrieben werden können und auch wichtiger Stoff in den AGs nachbereitet werden kann. So können die Ö-Rechtler beispielsweise auch Fälle zu den Grundrechten bearbeiten, während im Strafrecht immerhin der gesamte allgemeine Teil behandelt werden kann. Wie sich allerdings das Hinzunehmen der Delikte des besonderen Teils auf die ohnehin knappe Zeitvorgabe (2 Semesterwochenstunden, um den Stoff von 2 Semestern aufzuarbeiten!) auswirken wird, bleibt abzuwarten. Man kann nur unken, daß angesichts dessen von Kleingruppenarbeit nicht mehr viel übrig bleiben kann. AGs als "Unter"-Vorlesungen?
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siehe Aushang zum Semesterbeginn Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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