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2. Semester - Öffentliches Recht   SS 00


Pestalozza - Grundkurs II Öffentliches Recht   (09 017 V)

Was ist bloß passiert??? Auf die Frage einiger Erstsemestler, wie Prof. Pestalozza denn so wäre, fiel uns zu allererst ein, daß er stets ein Freund der frühen Morgenstunde gewesen ist und im Sommer die Vorlesungen gewöhnlich gegen 7.30 h begonnen haben. Doch diesmal ist alles anders. Als wir den vorläufigen Stundenplan fürs neue Semester vorliegen hatten, glaubten wir unseren Augen kaum zu trauen. Die Vorlesungen von Prof. Pestalozza fangen nachmittags an und nicht am frühen Morgen! SKANDAL!!! Da hatten wir doch schon dazu geraten, das Frühstück um 6 h in der Früh einzunehmen, danach ein wenig zu joggen, mit dem Fahrrad zur Uni zu fahren, damit man richtig fit zur Vorlesung erscheint und dann das! Wir haben bis heute keine Erklärung für dieses Rätsel. Inhaltlich erwartet Euch viel unentbehrliches Grundwissen, es geht nämlich um die Grundrechte. Auch wenn der Vortragsstil des Dozenten nicht jedermanns Sache sein mag, es lohnt sich allemal, die Vorlesung zu besuchen. Prof. Pestalozza honoriert jede Wortmeldung, also ist gutes Zuhören und Mitmachen angesagt. Viel Spaß!

Ergänzend sei angemerkt: Wenn sich der Layouter (eigentlich die ...-in, aber generell sind wir ja nicht kleinlich) richtig zurückerinnert, ist eine so frühe Morgenstunde in den letzten Jahren eigentlich nicht mehr vorgekommen und Prof. Pestalozza wieder ins menschliche studentische Leben zurückgekehrt. Nichtsdestotrotz werde ich unter Garantie wieder einen Cartoon finden, der auf das Glück hinweist, früh aufstehen zu dürfen. Sei es nur der ewigen Erinnerung wegen, dass solche Zeiten von Normalsterblichen gar nicht geschätzt werden. Und noch eins ist erwähnenswert: Die Vorlesung erfährt durch die Semesterabschlußklausuren einen erhöhten Attraktivitätswert, Prof. Pestalozza wird den Schwierigkeitsgrad nämlich sicher etwas anziehen!



Arbeitsgemeinschaft zum GK Öffentlichen Recht II   (09 018 AG)

siehe Aushang zum Semesterbeginn



Pestalozza - Bezüge des GG zum Völker- und Europarecht   (09 019 V)

Bei Graf Pestalozza könnt Ihr eines der vielschichtigsten Schmunzeln überhaupt in Aktion bewundern. Nie kann man sich sicher sein, ob die letzte geringfügige Veränderung seiner Mimik nun bedeutet, daß man aufgrund der letzten eigenen Antwort nun endgültig in einem persönlichen Archiv von hoffnungslosen Fällen endgelagert wurde oder ob sich da nur allgemeine Freude an geglückten und weniger geglückten Gedankengängen widerspiegelt. Ebenso bleibt bei seiner Besprechung von Normen und deren Auslegung Respekt vor den Bemühungen anderer und Spott über deren Unzulänglichkeiten stets vereint, wobei das jeweilige Mischungsverhältnis beider Ingredenzien auch durch des Grafen Mimik allenfalls näherungsweise bestimmt werden kann. Mit Euch wird Pestalozza die Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht besprechen. Insbesondere bei den Bezügen zum Europarecht ändert sich ja in letzter Zeit im Grundgesetz und vor allem in der Realität so einiges. Munter geht der Transfer von Zuständigkeiten weiter, während gerade im Grundsätzlichen (z.B.: Warum gilt das Europarecht?) heftiger Streit über dessen Folgen und den Grad seiner Zulässigkeit herrscht (und es gibt keinen BGH, den man einfach unkritisch zitieren könnte, denn Streitgegner sind insbesondere BVerfG und EuGH). Ein hochpolitischer Sektor also ohne seit Jahrtausenden ausgekauten Lösungen, allerdings auch recht abstrakt und nicht gerade einfach zugänglich. Ein Grund mehr, dieses Gebiet von stetig zunehmender Relevanz nicht verzweifeltem Selbststudium kurz vor dem Examen zu überlassen. Und sollte Pestalozza ein weiteres Mal kaum spürbar die Augenbrauen nach oben ziehen, so werdet Ihr Euch davon sicherlich nicht verunsichern lassen ...





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