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Bericht aus dem Akademischen Senat (April 2002)

Das Semester gestaltete sich für den Akademischen Senat als Berg- und Talfahrt. Es ging los mit der kontroversen Änderung der Satzung für Studienangelegenheiten, darauf folgte eine längere Ruhephase, in der eine Sitzung auch schon mal in 15 Minuten erledigt werden konnte. Am Ende standen die Abstufung des Universitätsklinikum zu einem Regionalkrankenhaus und die Kündigung der Hochschulverträge vor der Tür. Über das Klinikum findet Ihr nähere Informationen in einem besonderen Artikel in diesem DEFO-INFO. Über die Bemerkungen des neuen Finanzsenators zur Höhe der Zuwendungen an die Universitäten, welche verbindlich in den Hochschulverträgen festgesetzt sind, soll der Mantel des Schweigens ausgebreitet und dies seinem jugendlichen Eifer zugeschrieben werden. Im weiteren möchte ich nur die wichtigsten Ereignisse kurz darstellen.


Satzung für Studienangelegenheiten

Es scheint, dass sich die Satzung für Studienangelegenheiten zu einem Dauerbrenner entwickelt. Im letzten DEFO-INFO Nr. 44 wurden die einschneidenden Regelungen bereits ausführlich dargestellt, auf dieses sei verwiesen. Ich endete bei einem Gruppenveto der studentischen Mitglieder und der Hoffnung, dass dieses Thema ruhe bis zum Ende aller Tage. Aber weit gefehlt: Am 24. Oktober stand die umstrittene Regelung wieder auf der Tagesordnung und die Hoffnung starb. Es kam leider zu keiner Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Regelung. Die Fragen der studentischen Vertreter wurden unter dem Hinweis auf die eindeutige Gesetzeslage, die eine weitere Beratung erübrige, vom Präsidenten abgeblockt. Nach dem Motto "Augen zu und durch" wurde die Änderung angenommen.

Wie weit dies im Einklang mit der Geschäftsordnung des Akademischen Senats und insbesondere dem Berliner Hochschulgesetz steht, werden bestimmt die Verwaltungsgerichte bei Anwendung der Satzung klären müssen. In meinen Augen ist die Gesetzeslage auch eindeutig - aber im Sinne einer vorherigen Beratung. Auf Nachfrage an das Präsidium wurde erläutert, dass eine weitere Beschlussfassung nicht notwendig gewesen sei nach dem Wortlaut des § 46 III BerlHG, da ein suspensives Gruppenveto nur die Ausführung eines Beschlusses verschiebt und diesen nicht aufhebt. Die Bedeutung eines Gruppenvetos erschließt sich meiner begrenzten Auffassungsgabe bei einer solchen Interpretation nicht sofort. Die rechtswidrige erneute Beschlussfassung war somit überflüssig, aber die erste Beschlussfassung wird hiervon nicht ergriffen. Ich hege meine Zweifel und bin vollkommen verwirrt. Die Änderung wirft schon jetzt ihre Rechtsprobleme voraus.


Regionalinstitute der Freien Universität

Am Osteuropainstitut kämpften die Studierenden nicht vergeblich für den Erhalt ihrer Einrichtungen. Der Akademische Senat beschloss die Struktur-empfehlung über die weitere Entwicklung. Die Schließung des OSI wurde abgewendet. Die Probleme beginnen aber erst, denn es gilt, viele Neuberufungen an die Institute zu gewährleisten. Um ein Profil zu erarbeiten, soll zu diesem Zweck eine Dachkommission gegründet werden. Die einzelnen Berufungen sollen zentralisiert werden. Hier wird sich der Todeslauf der Selbstverwaltung aufzeigen, denn alle Statusgruppen fordern ihre Rechte. So werden die Professoren des Instituts und des betreffenden Fachbereichs (jeder Professor an einem Zentralinstitut wird nämlich einem Fachbereich zugewiesen) vertreten sein. Hinzu treten die Frauenbeauftragten der Fachbereiche, der Institute und die zentrale Frauenbeauftragte. Sicher werden auch noch weitere Interessen berücksichtigt. Ob sich mit dieser Kommission ein Profil erarbeiten lässt, bleibt abzuwarten. Die Regionalwissenschaften bleiben der Universität erhalten und dies ist auch schon ein kleiner Erfolg.

Jörn Hökendorf

(erschienen im DEFO-Info Nr. 45 vom SS 2002)



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