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Ein Präsident dreht durch - Zwangsexmatrikulation und Projekttutorienstreichung

Das Präsidium versucht zur Zeit mit aller Macht, seine Vorstellungen von einer modernen Universität durchzusetzen. Die Beschlüsse des Akademischen Senats (AS) - des wichtigsten Gremiums der Freien Universität - werden ignoriert und Diskussionen rechtswidrig vom Präsidenten abgeschnitten. Die Presse spricht von einem Rechtsruck an der FU. Studentische Kritik wird durch Tagesordnungstricks und interessengesteuerte Auslegung der Geschäftsordnung verhindert. Denn: Die Haushaltslage der Universität ist wieder einmal miserabel. Das große Sparen ist angesagt. So gibt die Universität z.B. ca. 19 Millionen DM für Energie aus. Diese verpufft zumeist durch die weit geöffneten Fenster, denn wer möchte schon bei schönstem Sonnenschein neben einer voll aufgedrehten Heizung sitzen. Aber nicht hier dreht der Präsident den Hahn zu, stattdessen kann er viel besser an den kleinen Dingen des Lebens sparen.


Zwangsexmatrikulation für Langzeitstudierende

Da gibt es doch die notorisch geldfressenden Langzeitstudierenden, die schamlos das günstige Mensaessen verschlingen. Da die Studiendauer einen wichtigen Posten bei der leistungsbezogenen Mittelvergabe an die FU darstellt, helfen auch die warmen Worte der Wissenschafts- und Kultursenatorin nicht (Sie hätte mit großer Freude auch noch nach der Regelstudienzeit weiterstudiert). Statt aber die Studiendauer durch optimierte Lehr- und Prüfungsangebote zu verkürzen, wählte das Präsidium die Lösung "ex und hopp". Gesagt, getan. Die Änderung der "Satzung für Studienangelegenheiten" lag zur Behandlung im AS vor. Alle studentischen Vertreter hielten die Änderungen für rechtswidrig - nur das Präsidium war davon unbeeindruckt. Die Änderungen ignorieren die abschließenden Bestimmungen von § 30 des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG), indem sie weit darüber hinaus gehen. Auch sind die möglichen professoralen Auflagen sehr unbestimmt - wären studienfremde Auflagen etwa möglich?

Leider konnte das studentische Veto die Entscheidung nur um kurze Zeit verschieben. So erschien die Vorlage im Oktober erneut auf der Tagesordnung. Auf eine imaginäre Regelung in der AS-Geschäftsordnung verweisend, ließ es unser Präsident gar nicht erst zu einer erneuten Beratung kommen. Was interessiert unseren Präsidenten auch § 46 Abs. 3 BerlHG, wonach der Antrag erneut hätte beraten werden müssen? Schließlich sind kritische Stimmen aufgrund der in letzter Zeit schlechten Presse für die FU nicht erwünscht.

In § 13 wird als neuer Abs. 5 eingefügt: "Weist eine Studentin oder ein Student in der Prüfungsberatung nach § 30 BerlHG weder an der Universität erbrachte Studienleistungen noch Prüfungen aus den letzten beiden Semestern nach, wird ihr/ihm im Rahmen der Prüfungsberatung schriftlich eine Auflage erteilt. Die Auflage dient dem Ziel, die Studentin oder den Studenten in den Stand zu versetzen, das Studium des entsprechenden Studienabschnitts schnellstmöglich abzuschließen. In der Auflage ist festzulegen, innerhalb welcher Frist welche Studienleistungen und gegebenenfalls Prüfungen zu erbringen sind und zu welchem Zeitpunkt die Überprüfung der Auflagenerfüllung erfolgt. Dabei sind die persönlichen Umstände des Studenten/der Studentin zu berücksichtigen. Dies gilt auch für die Überprüfung der Erfüllung der Auflagen. Wird die Auflage nicht erfüllt, erfolgt die Exmatrikulation. Für die Durchführung des Verfahrens einschließlich einer Einspruchsregelung sind Richtlinien zu erlassen."

In § 13 wird als neuer Abs. 6 eingefügt: "Ist ein Student oder eine Studentin zwei Semester nach der Teilnahme an einer Prüfungsberatung gem. § 30 Abs. 4 BerlHG noch nicht zur Abschlussprüfung zugelassen, erfolgt eine Abschlussberatung durch einen Prüfungsberechtigten. Die Beratung dient dem Ziel, die Studentin oder den Studenten in den Stand zu versetzen, das Studium schnellstmöglich abzuschliessen. In der Beratung wird eine schriftliche Auflage erteilt. Zum weiteren Verfahren siehe 5."


Streichung von Projekttutorien

Ökonomischer als eine ewig aufgedrehte Heizung ist allemal das Projekttutorienprogramm - schließlich kostet es nur 470.000 DM. Deswegen kann hier noch einiges eingespart werden. Das größere Problem könnte auch die Unabhängigkeit des gesamten Programms gewesen sein. Natürlich werden mittels eines Projekttutoriums (PT) auch keine Studienzeiten verkürzt. Die soft-skills, die man hier erwerben kann, benötigt man in einer Präsidialdiktatur auch nicht. Vielleicht in einem selbst- und mitbestimmten Arbeitsleben. Aber die Mitbestimmung wird an unserer Universität systematisch untergraben.

Zuerst verschob die Mehrheit des AS die Einstellung der Projekttutor/inn/en auf eine spätere Sitzung. (Warum sollte es auch dringlich sein, die Stellen rechtzeitig zu besetzen? Schließlich schadet gute Vorbereitung eh nur!) Als die aufopferungsvollen PT-Mitarbeiter/innen und wir studentische AS-Vertreter das Thema noch immer nicht vergessen wollten, vergaß man im AS unsere Beschlußvorlage. (Zwar konnten sich einige AS-Mitglieder an diese erinnern, nicht jedoch unser Präsidium) Ein neuer präsidialer Vorschlag sah die Halbierung der PTs vor. Dieser fand jedoch im AS keine Mehrheit, denn dessen Mitglieder sahen die immense Arbeit, die bereits in die einzelnen Tutorien geflossen war. Es wurde daher beschlossen, den geplanten Umfang aufrecht zu erhalten. Geschafft!? Denkste: Aus der Presse (!) erfuhr der AS, daß das Präsidium die Empfehlung des AS einfach ignoriert hatte. Nachfragen beantwortete der Präsident ganz gelassen - es sei schon genug über dieses Thema geredet worden und weiteren Gesprächsbedarf sehe er nicht!


Ende schlecht, alles schlecht

Ich rufe Euch auf, als kritische Öffentlichkeit an den Sitzungen des AS teilzunehmen, denn nur so könnt Ihr die Arbeit der studentischen Mitglieder unterstützen. Vielleicht wird sich auch der Präsident seiner Verantwortung gegenüber allen Statusgruppen wieder bewusst.

Niels Hansen

(erschienen im DEFO-Info-Update 44/1 im WS 2001 / 2002)



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