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Was sind das Konzil und der Erweiterte Akademische Senat?

Das auf zwei Jahre gewählte Konzil als das "Parlament" in der Akademischen Selbstverwaltung ist seit Januar 1999 der Erweiterte Akademische Senat.

Dazu wird der AS zum Zweck der Wahl des Universitätspräsidenten und seiner Stellvertreter, zum Beschluß einer Grundordnung und ggf. zur Erörterung des Rechenschaftsberichts des Präsidenten erweitert — auf sodann 31 Prof.s, je zehn akademische und "sonstige" Mitarbeiter sowie zehn Studierende. Neben Stephan Manske (sozusagen als geborenes Mitglied) ist Mitglied des Erweiterten Akademischen Senats für das DEFO René Richardt.



Bericht aus dem Konzil (September 2002)   neu

siehe Akademischer Senat



Bericht aus dem Konzil (April 2002)

siehe Akademischer Senat



Bericht aus dem Konzil (September 2001)

siehe Akademischer Senat


Bericht aus dem Konzil (April 2001)

siehe Akademischer Senat



Bericht aus dem Konzil (September 1999)

siehe Akademischer Senat


Bericht aus dem Konzil (April 1999)

Das Konzil hatte sich im vergangenen Semester ausschließlich mit dem endgültigen Beschluß der Erprobungsklausel zu befassen, die die Gremienstruktur der Freien Universität Berlin zum 1. Januar 1999 nachhaltig verändert hat (hierzu eingehend die Seite zur Erprobungsklausel). Der Akademische Senat und das Kuratorium hatten die neuen Grundregeln der FU zwar bereits im Sommer verabschiedet, doch bestand der Wissenschaftssenator auf einem Beschlußfassung durch das Konzils, das schließlich kraft Gesetzes für die Grundordnung der Universität zuständig ist. So wurde aus der Erprobungsklausel flugs eine "Teilgrundordnung" der FU.

Obwohl die Mehrheit für die Regelung, insbesondere unter den Professoren feststand, schaffte es das Konzil, auf der ersten Sitzung beschlußunfähig zu sein. Zur nächsten Sitzung wurde dann leicht fehlerhaft eingeladen, so daß unsere neue Teilgrundordnung unter dem Damokles-Schwert der Formnichtigkeit beschlossen wurde. Dieser Beschluß war auch das vorläufig letzte Kapitel in der Geschichte des Konzils: Mit Inkrafttreten der Erprobungsklausel wurde es abgeschafft.

Felix Clauß

(erschienen im DEFO-Info Nr.39 vom SS1999)



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