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[Ab 2003 gelten neue Tarife für studentische Hilfskräfte]

Mit Beginn des kommenden Jahres tritt für die studentischen Beschäftigten an den Berliner Universitäten und Hochschulen ein neuer Tarifvertrag in Kraft, den die Vereinigung der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes (VAdöD) mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sowie der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) im August und September ausgehandelt haben. Die Verhandlungen waren auf Drängen der Berliner Universitäten und Hochschulen aufgenommen worden, um eine sonst unvermeidliche Kündigung des Vertrags zum Stichtag 30. September 2002 durch die Arbeitgeberseite abzuwenden. Ziel der Verhandlungen war eine Flexibilisierung des Tarifvertrags, die auch der Entwicklung der Aufgaben studentischer Hilfskräfte und ihrer Beschäftigungsaussichten auf dem freien Stellenmarkt Rechnung tragen sollte. Schon seit Jahren moniert der Berliner Senat – unabhängig von seiner jeweiligen politischen Zusammensetzung – die im Bundesvergleich einmaligen Ausstattungsvorsprünge der studentischen Beschäftigten in Berlin. Die schwierige Haushaltslage der Berliner Hochschulen machte jetzt eine Änderung zwingend notwendig. Der Vertrag in seiner neuen Fassung stellt nach Auffassung der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) einen vernünftigen Kompromiss dar. Durch die Abkopplung der Vergütung von der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sei mittelfristig eine Annäherung an den Bundesdurchschnitt zu erwarten, wobei soziale Härten für die studentischen Beschäftigten vermieden werden konnten. Mit dem Kompromiss seien die Hochschulen angesichts der Haushaltslage bis an die äußerste Grenze des Möglichen gegangen sind, erklärte die LKRP.


Die wichtigsten Inhalte der neuen Vereinbarung sind:

  • Das bisher auf mindestens 40 Stunden pro Monat festgeschriebene Stundenvolumen kann künftig aus betrieblichen, nicht wie bisher nur aus dienstlichen Gründen unterschritten werden. Damit werden nun z.B. auch finanzielle Gründe (z.B. die Höhe verfügbarer Drittmittel) berücksichtigt, so dass flexiblere Vertragsgestaltungen möglich werden.

  • Die bisherige Unterscheidung von zwei verschiedenen Gruppen von Hilfskräften mit je nach Aufgabe unterschiedlicher Bezahlung wurde aufgegeben. Künftig erhalten alle studentischen Hilfskräfte eine einheitliche Stundenvergütung von 10,98 Euro (entsprechend der bisher höheren Eingruppierung); zur Deckung des Personalbedarfs können Zulagen in Höhe von bis zu 50 % gezahlt werden.

  • Die Tarife für studentische Beschäftigte werden auf dem bisherigen Niveau bis 2005 eingefroren und steigen nicht mehr mit den Tarifzuwächsen im öffentlichen Dienst. Ab 2005 können neue Verhandlungen über die Tarifentwicklung geführt werden.

  • Regelungen für Arbeitsbefreiung und Sonderurlaub werden denen des BAT angeglichen: Die bisherigen, darüber hinausgehenden Befreiungsmöglichkeiten, mit Ausnahme der Befreiung für die Teilnahme an Prüfungen, entfallen.

  • Der neue Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten frühestens zum 31.12.2005 gekündigt werden. Danach ist eine jährliche Kündigung möglich. Nach 2005 können Tarifgespräche auch bei ungekündigtem Vertrag geführt werden.

Uwe Nef

Foto: Ausserhofer


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