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Als Student des zweiten Semesters vertrete ich in diesem Verfahren die Partei der Moot-Court-Teilnehmer. Um Ihnen darzulegen, dass diese Veranstaltung in jeder Hinsicht positiv zu bewerten ist, werde ich im Folgenden von unseren Erfahrungen berichten und Einblicke in unsere Arbeitsweise und Recherchen geben. Wir sind eine Gruppe von Studierenden des zweiten Semesters, die sich zur freiwilligen Teilnahme an einem verfassungsrechtlichen Moot-Court entschlossen hatten. Hierzu fanden wir uns in kleinen Gruppen zusammen und teilten die Vertretung der streitenden Parteien intern auf. Nach diesen organisatorischen Maßnahmen wurde zur praktischen Fallbearbeitung übergegangen. Der gestellte Sachverhalt bot sich sowohl in formeller als auch materieller Hinsicht zum Streit über die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz an, so dass die Bibliothek gründlich nach Anhaltspunkten und Lösungsvorschlägen durchsucht werden musste. Je tiefer man in die Materie einstieg, desto strittiger wurden einzelne Aspekte und jeder versuchte, seine Position mit möglichst guten Argumenten zu untermauern. Das Internet wurde durchkämmt und so manches Gruppentreffen endete in heftigen Diskussionen. Die Arbeitsintensität variierte in den Gruppen und jeder fand auf seine Art zu einer Lösung. Nach der sachlichen Bearbeitung folgte der durchaus wichtige Teil der Ausarbeitung einer überzeugenden Präsentation. Hierin liegt neben dem selbstständigen Recherchieren der besondere Reiz dieser Veranstaltung. Die eigenen Argumente können noch so gut sein - ohne eine sinnvolle Zusammenstellung und strategisches Widerlegen der Gegenargumentation wird das Plädoyer nicht überzeugend. Durch Treffen mit unseren Betreuern, die natürlich keine "sachdienlichen Hinweise" geben durften, erhielten wir eine Bestätigung, auf dem richtigen Weg zur Lösung zu sein, und durften auch unsere rhetorischen Fähigkeiten vorab einmal erproben. Nach diesen unterschiedlich intensiven Vorbereitungen folgte aber endlich der Tag der Präsentation. Selbst diejenigen, die bis dahin ruhig waren, ließen dann doch angesichts der allgemeinen Aufregung und beinahe festlichen Stimmung eine gewisse Unruhe erkennen. Vor dem aus freiwilligen "Richtern" zusammengesetzten Verfassungsgericht wurde heftig diskutiert, Zwischenrufe abgewehrt und spontan das Konzept situationsbedingt abgeändert. Es machte uns allen Spaß, die Fähigkeiten im juristischen Argumentieren auch einmal anders unter Beweis zu stellen. Für die Teilnehmer am Finale bot sich dann sogar die Möglichkeit, selbiges vor einer amtierenden Verfassungsrichterin zu wiederholen. Jutta Limbach leitete die Finalisten wohlwollend und interessiert durch diese Verhandlung und hatte sichtlich Freude an dieser ungewöhnliche Aufgabe, wie sie auch bei der Preisverleihung betonte. Abschließend möchte ich hervorheben, dass sich der Moot-Court für uns alle als Bereicherung erwiesen hat und sich das Engagement jedenfalls lohnte - auch für diejenigen, die nicht das begehrte Praktikum gewonnen haben. Dies bitte ich, das hohe Gericht festzustellen, und schließe meine Ausführung mit einem Dankeschön an die Initiatoren, Betreuer und Richter, die es uns ermöglichten, auf diese Weise den Uni- und Lernalltag aufzulockern und uns einmal in Rhetorik zu üben. Nora Wagner (erschienen im DEFO-Info Nr. 44 vom WS 2001 / 2002) |
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