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Prof. Hermann Blei, der im DEFO-Info in einem Artikel anläßlich seiner Emeritierung 1996 zutreffend als Koryphäe benannt wurde, war im besten Sinne ein Universitätsprofessor alter Schule. Er, der schon im Alter von 29 Jahren ordentlicher Professor war, bereicherte die FU Berlin über Jahrzehnte auch durch seinen hohen Bekanntheitsgrad und seine immense Bedeutung im Strafrecht. Noch heute werden selbst seine frühesten Aufsätze regelmäßig zitiert ¾ als Beispiel sei nur Peter J. Tettinger, Besonderes Verwaltungsrecht/1, 4. Aufl. 1995, Rdnr. 313 erwähnt, wo auf Bleis Aufsatz in JZ 1955 (!), 625 ff verwiesen wird (zum gezielten polizeilichen Todesschuß). Sein markanter, vor allem aber prägnanter Vortragsstil, der auf einige auch etwas provozierend wirkte, hatte den Effekt, daß die Inhalte leichter und nachhaltiger im Gedächtnis haften blieben. Prof. Blei faselte nicht. Sichtlichen Spaß hatte er an seinem Seminar im Strafrecht, welches er grundsätzlich in jedem Semester anbot. Er konnte die neuesten Tendenzen der BGH-Rechtsprechung einbringen, noch bevor diese in den höchstrichterlichen Urteilen öffentlich wurden ¾ wohl weil er einige BGH-Richter persönlich kannte. Durch die Diskussion nur scheinbar schlichter Fragestellungen weckte er ein tieferes Verständnis des Strafrechts. Prof. Bleis Seminar im Strafrecht war eine ganz besondere Veranstaltung. Unvergessen bleiben die von Blei initiierten zwanglosen Zusammenkünfte, welche immer im Anschluß an jede wöchentliche Seminar-Sitzung jedenfalls war es während meiner Seminar-Teilnahme so ¾ im "Altensteiner Krug" stattfanden, und bei denen neben politischen und sonstigen Themen auch Persönliches, nicht selten humorvoll, debattiert wurde. Leider verblieb ihm nach seiner Emeritierung nur noch eine kurze Zeit. Prof. Hermann Blei verstarb am 6. August 1999. Viele werden ihn nie vergessen. Jörg Schachschneider |
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