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4. Semester - Zivilrecht   WS 99 / 00


Heckelmann - Grundkurs Bürgerliches Recht IV (Sachenrecht)   (09 030 V)

Seit dem Sommersemester 1997 liest Prof. Heckelmann den Grundkurs Bürgerliches Recht IV. Gelegentlich hat er sich diesen mit Prof. Schirmer geteilt, welcher dann das Immobiliarsachenrecht übernahm. Bis zur Rückkehr Heckelmanns aus dem Berliner Senat (Er wurde noch vor erscheinen des ersten DEFO-Infos FU-Präsident, später Innensenator und kam nach zwei Forschungssemestern zurück an unsere Uni) wechselten sich die Professoren Thielmann und Schirmer im Grundkurs Bürgerliches Recht IV ab. Dieses Semester ist Prof. Heckelmann wieder alleiniger Dozent im Sachenrecht.

Das letzte Info beschrieb die Veranstaltung als "nichts für schüchterne Gemüter". Intensive Mitarbeit ist gefragt, wer nicht freiwillig und voller Freude nach dem Mikro greift, um zu erzählen, was ihm gerade zum Thema durch den Kopf geht, bekommt es einfach in die Hand gedrückt. (DEFO-Info SS 99) Jetzt nur keine Panik: Er wird versuchen, Euch ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet - das Sachenrecht - anschaulich näherzubringen. Wenn man sich auf seine kleinen "Überfälle" einstellt und vorbereitet, kann die Vorlesung einen guten Überblick über all die (un-)schönen Probleme der Eigentümer-Besitzer-Verhältnisse, Übereignungen, Auflassungen etc. bieten.(DEFO-Info WS 98/99) In den vergangenen Semester wurde immer wieder vermutet, Prof. Heckelmann sei nach Jahren der Abstinenz im Sachenrecht etwas unsicher - derartige Zweifel dürften jedoch inzwischen ausgeräumt sein, ist er doch lange genug wieder dabei.



Schirmer - Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene   (09 031 Ü)

"BGB unter Einschluß des Sachenrechts" - so kommentiert Prof. Dr. Schirmer ebenso kurz wie lapidar den Inhalt der Übung. "Unter Einschluß" klingt harmlos - ist es aber nicht! Der Dozent ist ein Sachenrechtler vor dem Herrn - für ihn beginnt das BGB überhaupt erst mit dem Sachenrecht. Daher dürften die Klausuren zwei und drei (am 9. Dezember bzw. 27. Januar) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dinglicher Natur sein.

Setzt Euch also ab Beginn des Semesters intensiv mit dem Inhalt der Vorlesung von Prof. Dr. Heckelmann auseinander und geht in die Übung! Prof. Dr. Schirmer kann erstens Sachenrecht, zweitens dieses auch vermitteln und drittens sogar viele Studis vom Sachenrecht begeistern. Was will man mehr?! Und: Wenn Dir in der Übung etwas nicht sofort aufgegangen ist, so ist Prof. Dr. Schirmer jederzeit ansprechbar. Wie gesagt - der Mann ist mit dem Sachenrecht verheiratet!



Grothe - Einführung Familienrecht   (09 032 V)

Diese Veranstaltung wird sicherlich (zumindest zu Beginn) den Hs. II ausfüllen, wenn nicht sprengen, da sie auch für die Wahlfachler (WFG III) die einzige Möglichkeit ist, zumindest ein klein wenig Familienrecht zu hören. Fraglich ist aber, ob der anfängliche Andrang erhalten bleiben wird. Dazu müßte es dem Dozenten gelingen den Stoff anschaulich zu vermitteln. Nach meinen Erfahrungen läuft man jedoch (sofern man nicht zu den Wahlfachlern gehört) leicht Gefahr, schnell das Interesse am Familienrecht zu verlieren. Auch Prof. Grothe gehört nicht gerade zu den Blockbustern am Fachbereich, trotz seines gelgentlich aufglühenden trockenen Humors.

Das Familienrecht ist jedoch Pflichtfachstoff und durchaus examensrelevant, außerdem ist nicht sicher, ob es in Zukunft jedes Semester angeboten wird ... Also, Augen auf und durch!



Glaßer - Grundzüge des Zivilprozeßrechts (Erkenntnisverfahren)    (09 041 V)

Zunächst ein Blick zurück: Die Vorlesung zur ZPO war seit Studigedenken Domäne des Prof. Hinz. Allerdings musste man feststellen: Es bleibt eine gewisse unsichtbare Wand zwischen dem Dozenten und den Studenten. Ansonsten bekommt man eine Vorlesung ohne Höhen und Tiefen geboten, die am Ende des Semesters an Zeitmangel leidet (DEFO-Info SS 82).

Nun, diese Erfahrung hat auch der Autor dieser Rezension noch machen dürfen, auch wenn sie teilweise wegen exzessiven Ausfalls zur Beinahe-Nicht-Erfahrung wurde. Im DEFO-Info WS 97/98 konnten wir dann erklären, was die Abkürzung "M.C.J." bedeutet, mit der sich der Neu-Dauer-Dozent dieser Veranstaltung, Dr. Glaßer, schmückt. Inzwischen werden die Vorlesungen ZPO-Erkenntnisverfahren und ZPO-Vollstreckungsrecht im Jahresturnus abgehalten, was zwar die Beseitigung des Termindrucks gebracht hat, aber die Studierenden in noch größere Konflikte stürzt: Viel ZPO, deren Regelungen zum Erkenntnisverfahren hier zu lernen sind, kommt ja auch im ersten Examen in aller Regel nicht dran (DEFO-Info WS 98/99).

Beim Vollstreckungsrecht liegt die Sache nicht wesentlich anders. Aber halt: Was dagegen spricht, die Vorlesung gegen entsprechende Lektüre auszutauschen, ist nicht zuletzt die Rückkoppelung des Dozenten zur Praxis, die dieser aus seiner Tätigkeit als Richter am Landgericht mitbringt. Uneingeschränkt anschließen kann sich der Kommentator dann auch der Empfehlung, zur Veranschaulichung des Stoffes ein Praktikum bei einem Rechtsanwalt oder einem Zivilgericht zu absolvieren.

Allerdings sei an dieser Stelle der Hinweis an den geneigten Leser wie auch an den Dozenten erlaubt, dass ein Praktikum nur dann zur Anmeldung zum Examen brauchbar ist, wenn es in der vorlesungsfreien Zeit absolviert worden ist (nicht, dass uns in ein paar Semestern verzweifelte Kandidaten den DEFO-Raum einrennen...). Ein Praktikum im Semester ist dagegen reine Lustsache.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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