DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 99/00 | |||||||||
Prof. Heintzen wird Euch also in die Tiefen des besonderen Verwaltungsrechts führen. Dabei ist natürlich (das vergleichsweise einfach zu verstehende) Polizei- und Ordnungsrecht von besonderer Bedeutung, ebenso allerdings so komplizierte Materien wie das öffentliche Baurecht und das Kommunalrecht. Die Vorlesung von Heintzen ist bestimmt nicht langweilig (wenn auch gelegentlich Beschwerden über seinen einschläfernden Vortragsstil zu hören sind - eine Ansicht die der Autor dieser Zeilen nicht teilen kann). Allerdings solltet Ihr im allgemeinen Verwaltungsrecht absolut fit sein. Zum einen können Kenntnisse dieser Grundlagen nie schaden, zum anderen handelt es sich beim allgemeinen Verwaltungsrecht wohl um das (oder zumindest ein wichtiges) Spezialgebiet des Dozenten. Unkenntnisse in allgemeinen verwaltungsrechtlichen Fragen erkennt er sofort - und verweist den eben Ertappten auf das Werk von Maurer. Ich selbst erinnere mich noch genau an seine Antwort auf eine meiner Fragen: "Sehen Sie, jetzt haben Sie gerade ein klassisches Eigentor geschossen. Denn hätten Sie im letzten Semester im allgemeinen Verwaltungsrecht aufgepaßt, dann wüßten Sie daß ... und so weiter."
Das Verwaltungsprozeßrecht ist eine sehr interessante und darüber hinaus eine sehr wichtige Materie. Denn auch bereits im ersten Staatsexamen müßt Ihr in der Lage sein, verwaltungsrechtliche Klagen prozessual aufzubauen. Inhalt der Veranstaltung ist also die prozessuale Umsetzung materieller Rechte des einzelnen im Öffentlichen Recht. So geht es um die einzelnen Klagearten (Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage, Fortsetzungsfeststellungsklage usw.) sowie ihre allgemeinen und besonderen Voraussetzungen. Prof. Krebs ist ein guter Hochschullehrer - was auch immer das heißen mag, hier ist damit aber vor allem seine Leistung in der Lehre gemeint. Man kann bei ihm vieles lernen und mit ihm über den Tellerrand des Freischuß-Mainstreams hinaus sehr angeregt diskutieren. Aber Prof. Krebs ist auch ein guter Wissenschaftler. Und als solcher macht er sich so seine Gedanken und vertritt die eine oder andere Meinung, die auch mal von der herrschenden Meinung abweicht, obwohl sie dogmatisch häufig auch richtiger erscheint. Als Literatur seien hier unter anderem die Lehrbücher zum Verwaltungsprozeßrecht von Schmidt-Glaeser und Schenke empfohlen.
Diese insgesamt fünf Arbeitsgemeinschaften seien allen ans Herz gelegt, die im nächsten Semester den großen Schein im Öffentlichen Recht schreiben wollen. Die Teilnahme ist freiwillig (es gibt einen sog. Lustschein...), jedoch unbedingt empfehlenswert, da dort die verschiedenen Klage- und Verfahrensarten des Verwaltungsrechts anhand von Fällen geübt werden. Die optimale Vorbereitung auf die große Übung! Vorkenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrecht sowie im Verwaltungsprozeßrecht sind von Vorteil, schließlich wollt Ihr Euch doch nicht blamieren, oder? Soll heißen: Geht hin, es lohnt sich (und Ihr werdet es brauchen...).
siehe oben
siehe oben
siehe oben Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
Studienberatung Sprechzeiten Vorlesungs-Kommentierung Veranstaltungsdaten Infos, Bücher, Skripte Aktivitäten Ersti-Wochenende Jur. Ausbildungsreform Fachbereichsrat Fachschaftsrat Sonstiges Zivilrecht Strafrecht Öffentliches Recht |
||||||||
EMail Impressum Fragen+Meinung Links Übersicht | Zum Seitenanfang |