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1. Semester - Öffentliches Recht   WS 99 / 00


Kunig - Grundkurs Öffentliches Recht I   (09 005 V)

Im ersten Semester beginnt der Zyklus des Öffentlichen Rechts, der sich über vier Semester erstreckt, mit Themen, die dem einen oder anderen vielleicht noch aus der Schulzeit bekannt vorkommen werden.

So geht es beim Staatsorganisationsrecht zum einen um die Bedeutung der Staatsstrukturprinzipien des Bundesstaates, des Rechtsstaates, der Republik, der Demokratie und des Sozialstaates. Zum anderen werden Aufgaben und Bedeutung der Bundesorgane behandelt.

Prof. Kunig, der unlängst erst einen Ruf nach Regensburg abgelehnt hat, ist - unter anderem als Mitglied des Berliner Verfassungsgerichtshofes - nicht nur ein ausgesprochener Kenner der Materie, sondern auch ein sehr umgänglicher Mensch. In seinen Vorlesungen vertieft er sich zwar gelegentlich in der einen oder anderen Verzweigung, man kann ihm aber gut folgen; den Stoff vermittelt er klar und verständlich. Auf jeden Fall ist dies eine Vorlesung, die man besuchen sollte, zumal der Dozent Fragen geduldig beantwortet.

Um der Veranstaltung folgen zu können, ist eine Textausgabe des Grundgesetzes erforderlich (Beck-dtv-Ausgabe genügt). Als Literatur ist das Staatsrechtslehrbuch von Degenhardt zu empfehlen.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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