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5. Semester - Öffentliches Recht   WS 04 / 05


Heintzen - Übung im Öffentlichen Recht   (09 048 Ü) - Di 10-12h - HFB-C

In der von Prof. Heintzen angebotenen Veranstaltung wird man an Hand von Klausuren und Hausarbeiten in der Bearbeitung von Fällen geschult. Der Schwerpunkt wird im allgemeinen und besonderen Verwaltungsrecht liegen. Vielen wird bei diesen Schwerpunkten der eine oder andere Gedanke an Wartenummern und Streitigkeiten über die Genehmigung von Bürogebäuden, im unbeplanten Innenbereich (war da nicht schon was in der Hausarbeit?) nicht erspart bleiben. Dies wird jedoch nur bedingt dem Scharm der Veranstaltung abträglich sein, da zu erwarten ist, dass Prof. Heintzen die Vorlesung didaktisch so aufarbeitet, dass selbst die wenigen Nichtverwaltungsrechtsfans das Einschlafen schwer fallen wird. Falls man die Vorlesung zum Grundkurs III noch nicht besucht hat oder im Verwaltungsrecht nicht mehr so sicher ist, sollte man diesen von Prof. Krebs angebotenen Kurs parallel zur Übung besuchen.

Begleitend zur Übung kann man der Literaturempfehlung des Dozenten vertrauen und/oder an Fällen orientierten Repetitorienskripten halten. Vielleicht findet auch der eine oder andere über diese Veranstaltung den Weg in die Wahlfachgruppe IX!


Musil - Berliner Kommunalrecht   (09 049 AG) - Mi 12-14 h - Hs. 211

Das Kommunalrecht wird von jedem Studenten unterschätzt. Obwohl in jedem Examen das Kommunalrecht doch eine sehr prominente Frage ist. Zum Glück gibt es wenigstens eine Veranstaltung im Pflichtfachbereich, die dieses Gebiet wenigstens zum Teil abdeckt. Wenn man bedenkt, dass die meiste Arbeit der staatlichen Verwaltung auf dieser Ebene passiert und dass die Interaktion des Bürgers mit dem Staat vorwiegend auf dieser Ebene abläuft, fragt man sich schon, warum eigentlich das Kommunalrecht nicht aktiver propagiert wird. Vielleicht ist dieses Prinzip der Selbstverwaltung der Landes- und Bundespolitik ein Dorn im Auge ... wer weiß ;) . Jedenfalls braucht sich Berlin darum keine zu großen Sorgen zu machen, existieren doch keine Kommunen in Berlin. Nur Bezirke. Diese sind aber wiederum nicht selbstverwaltend. Stadtstaat eben. In dieser Veranstaltung versucht Herr Dr. Musil, Euch zum einen das Berliner "Kommunalrecht" zu verdeutlichen, aber auch zum anderen die Similaritäten sowie Differenzen des allgemeinen Kommunalrechts eines Flächenlandes mit dem Kommunalrecht von Berlin herauszuheben. Die AG bietet Raum zur Mitarbeit, wobei allerdings die Ausführungen des Dozenten meistens die ganze Veranstaltungszeit füllen. Vorkenntnisse in dem Allgemeinen sowie Prozessualen Verwaltungsrecht sind ein Muss.





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