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4. Semester - Zivilrecht   WS 04 / 05


Häublein - Sachenrecht   (09 030 V) - Mo, Mi 12-14 h - HS II, HFB-D

Abschlussklausur:

Prof. Häublein ist einer der Juniorprofessoren, die erst vor kurzem unseren Fachbereich bereicherten. Mit ihm hält ein (hoffentlich noch lange) sehr engagierter Dozent die Vorlesung zum dritten Buch des BGB. Im Mittelpunkt stehen das Eigentum und der Besitz, sowie das Verhältnis beider untereinander. Außerdem behandelt die Veranstaltung das wenig populäre Immobilienrecht (vielleicht ist es ja nach diesem Semester etwas beliebter). Empfohlen wird die Vorlesung für Studierende des vierten Fachsemesters, wobei die Kenntnisse der Grundkurse I bis III BGB vorausgesetzt werden. Als Literatur empfiehlt Prof. Häublein die 17. Auflage von Baur/Stürner, Schellhammer von 2001 und für die Fortgeschrittenen die 2. Auflage von Wilhelm.


Ebel - Grundzüge des Erbrechts   (09 031 V) - Do 12-14 h - Hs. II

Diese Veranstaltung ist für jeden Studenten eine absolute Pflichtveranstaltung. Hier kann man erfahren, was man nervigen Verwandten raten kann, wenn diese den Ehegatten oder die Kinder nicht allzu großzügig bedenken wollen, oder ob das Einsetzen der Geliebten als Alleinerbin sittenwidrig ist. Zudem ist die Veranstaltung für Examenskandidaten zu empfehlen, da Prof. Ebel schon angekündigt hat, dass Klausuren mit erbrechtlichen Problemen gestellt werden, welche jedoch nur besprochen und nicht korrigiert werden können. Leider muss man schreiben, dass der Dozent befürchten lässt, dass trotz der Wichtigkeit des Stoffes und den angebotenen Klausuren mit sehr wenigen Kommilitonen zu rechnen ist, welche noch nach der zweiten Vorlesung anwesend sind oder nicht mit lauten Schnarchgeräuschen zur Vorlesung beitragen. Außerdem sollte man ein gutes Lehrbuch oder Skript parallel lesen, da Prof. Ebel ebenfalls ein Garant für eine nicht nur langweilige, sondern auch unstrukturierte Vorlesung ist.

Trotzdem sollte man sich nicht abschrecken lassen und durchhalten, schon alleine, weil die Veranstaltung nicht jedes Semester angeboten wird und die Grundlagen des 5. Buch des BGB oft Gegenstand von Examensklausuren sind.


Möller - Verbraucherprivatrecht   (09 032 V) - Mi 10-12 h - Hs. 1122

Das Verbraucherprivatrecht spielt erst im letzten Jahrzehnt einer immer prominentere Rolle. Zwar wurde durch die Rechtsprechung und den Richtlinien der EU das Verbraucherprivatrecht schon lange propagiert und auch auf einem sehr hohen Stellenwert gehalten, fand in Deutschland aber immer erst über Umwege ein wenig Licht. Mittlerweile sind diverse Verbraucherrechte durch die Schuldrechtsreform in das BGB aufgenommen worden. Viele Probleme wie die AGB-Kontrolle, Haustür- und Fernabsatzgeschäfte sowie das Vebraucherkredit sind nun, mehr oder weniger verbraucher"leser"freundlich, geregelt. Euch eine Übersicht zu verschaffen, das ist das erklärte Ziel. Die VorLESUNG ist zwar gut Strukturiert, fehlt aber an Impulsivität und Flexibilität. Man lernt viel aus dieser Veranstaltung, zudem sie die einzige dieser Art war und ist, es bedarf aber einiges an Eigenmotivation.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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