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4. Semester - Öffentliches Recht   WS 04 / 05


Durner - Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materialien des Besonderen Verwaltungsrechts   (09 034 V) - Di, Mi 14.30 - 16 h, - Hs. I

Nach der Pflicht (allgemeines Verwaltungsrecht) nun die Kür: Das Besondere Verwaltungsrecht. Auf Euch warten Feinheiten des Polizeirechts (unmittelbare Ausführung, Sofortvollzug oder Ersatzvornahme? Darf man bei gewaltbereiten Demonstranten schon prophylaktisch draufschlagen oder muss man sie erst höflich warnen?), Tiefen des Baurechts (nachbarschützende Abstandsflächen, stinkende Schweinefarmen, Bordell im Mehrfamilienhaus) und Klimmzüge im Kommunalrecht (Befangene Gemeinderäte in Brandenburg, an rechte Parteien vermietete Stadthallen). Das ein oder andere gewerberechtliche Problem, das dann in Verbindung mit Artt. 12 und 14 GG dem Titel (Verfassungsrecht) gerecht wird, sollte auch dabei sein, um Euch das Wesentliche des Pflichtfachstoffs nahe zu bringen. Über den Dozenten ist mir bisher nichts bekannt, wir harren also Eurer Berichte.


Mahlmann - Verwaltungsrecht   (09 035 AG) - Mi 12-14 h - R. 2213

Lang, lang ist es her. Aber dennoch in guter Erinnerung. In der AG könnt Ihr nach Herzenslust all das anwenden, was Ihr im GK Ö-Recht III gelernt habt, Verwaltungsrecht und Formvorschriften in allen Varianten: verweigerte Baugenehmigungen, Platzverweise und was Verwaltungen noch so mit einem machen können, all das wird hier unter die Lupe genommen und von Euch darauf geprüft ob gerichtlich (mit oder ohne Vorverfahren) dagegen vorgegangen werden kann. Ihr werdet den Umgang mit den üblichen Prüfungsschemata üben, üben und nochmal üben. Hm, ja. Üben, dass ist wohl das wichtigste in dieser AG, und nebenbei hilft es Euch auch fürs aktuelle Semester, denn die besonderen Materien des Verwaltusngsrechts aus der Vorlesung werden hier lebendig gemacht.

Aber Achtung! Ihr könnt Euch die Termine nicht aussuchen, zumindestens nicht völlig frei: Eine Woche vor Vorlesungsbeginn weret Ihr durch Aushang über das genaue Anmeldeverfahren unterrichtet.


Hühn - Verwaltungsrecht   (09 039 AG) - Do 14-16 - R. 2213

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Lang - Verwaltungsrecht   (09 029 AG) - Di 18-20 - R. 2213

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Wandscher - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 038 AG) - Mo 16-18 - R. 2212

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Marchal - Verwaltungsrecht   (09 028 AG) - siehe Aushang -

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Pestalozza - Verwaltungsprozesrecht   (09 036 V) - Fr 8:30-10 h - Hs. 1122

Wenn Ihr bereits die Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht gehört habt und Euch auf die Übung im Öffentlichen Recht vorbereiten wollt, seid Ihr in dieser Veranstaltung richtig. Im Mittelpunkt stehen Rechtsweg, Klagearten und vorläufiger Rechtsschutz. Ein Problem ist natürlich, dass die Vorlesung zu einer Zeit stattfindet, die ich gelinde gesagt als unmenschlich bezeichnen würde, aber, wie sagt man so schön: nur der frühe Vogel fängt den Wurm. Hinzu kommt, dass sich Prof. Pestalozzas Vortragsstil meist fördernd auf den Schlaftrieb der Studierenden auswirkt. Das liegt aber nicht etwa daran, dass der Graf ein schlechter Dozent wäre, ganz im Gegenteil: Das Niveau seiner Veranstaltungen ist so dermaßen hoch, dass er sich dozierend in einer Art juristischen Stratossphäre befindet, in die der Durchschnittsstudierende während der Vorlesung einfach nicht vordringen kann. Aber wer will schon Durchschnitt sein. Also auf zu Pestalozza!


Rudolf - Staatshaftungsrecht   (09 037 V) - Di 10-12 h - Hs. 1122

Abschlussklausur:

Empfohlen wird diese Lehrveranstaltung für Studierende ab dem vierten Fachsemester, notwendige Vorkenntnisse sind demzufolge Grundkurs I bis III Öffentliches Recht. Hilfreich sind außerdem Kenntnisse im Europarecht. Prof. Rudolf bringt den Stoff gut rüber, da sie sehr engagiert auftritt und die Thematik didaktisch sehr ordentlich vermittelt. Ein Besuch ist die Vorlesung also auf jeden Fall wert, auch wenn ein Schein hier nicht erschlagen werden kann. Thematisch umfasst die Vorlesung den Amtshaftungsanspruch, Ansprüche aus Enteignung und andere Ansprüche wegen Eigentumsbeeinträchtigung, Aufopferungsansprüche, Ansprüche aus dem ASOG sowie öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungs- und Unterlassungsansprüche. Als Studienbegleitende Literatur wird die 14. Auflage, "Verwaltungsrecht" von Hartmut Maurer empfohlen.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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