DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 04/05 | ||||
Abschlussklausur: Prof. Schwab sollte Euch allen noch in guter Erinnerung sein (siehe letztes Semester Zivilrecht Grundkurs II). Was ich so gehört und auch erlebt habe, kann man ihn durchaus als anspruchsvollen Dozenten bezeichnen. Auf jeden Fall sind seine Klausuren und Hausarbeiten nicht ohne, aber mit dem nötigen Fleiß kann man natürlich alles bestehen. Thematisch beschäftigt sich die Veranstaltung mit dem Besonderen Schuldrecht, also mit dem reformierten Kauf-, Miet- und Werkvertragsrecht, dem Recht der Bürgschaft sowie der Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung und dem Deliktsrecht. Zwingende Voraussetzung für die Veranstaltung sind Kenntnisse des Rechts der Leistungsstörungen (BGB II). Literaturhinweise werden in der Vorlesung zu Beginn des Semesters ausgegeben. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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