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5. Semester - Zivilrecht   WS 02 / 03


Säcker - Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene   (09 050 Ü) - Do 14-16 Uhr - Hs. I

Wieder einmal ist der große Meister aus seiner Festung hinabgestiegen, um sich der Ausbildung von leider teilweise seinen Anforderungen nicht gewachsenen Studenten (Man beachte den Ausfall der Klausuren selbiger Veranstaltung im vorangegangenen Semester!) zu widmen. Dabei hat er eigentlich Recht, wenn er sagt, er könne es nicht verantworten, einen Schein für eine Fortgeschrittenenübung auszustellen, wenn nicht auch das Gebiet des Sachenrechts behandelt wurde. Wer sich hier nicht auskenne, könne schließlich auch nicht ins Examen gehen. Ferner ist es durchaus richtig, dass er in der Großen Übung nicht den Stoff grundlegend vermitteln, sondern nur die Fallbearbeitung trainieren soll. Andererseits ist es jedoch nicht einfach, sich ein kompliziertes Rechtsgebiet vollständig selbst zu erarbeiten und dann nach zwei Fallbesprechungen eine durchaus anspruchsvolle Klausur zu bestehen. Jedenfalls bildet das beliebte Sachenrecht für diejenigen, die die Ferienhausarbeit bearbeitet haben, gleich den hoffnungsvollen Auftakt zu dieser Großen Übung. Das kann dann nur besser werden! Grundsätzlich jedenfalls lohnt der Besuch der Besprechungen, da auch wie erhofft auf die nachfolgenden Klausuren vorbereitet wird. Von deren Besprechungen sollte man sich allerdings nicht zu sehr entmutigen lassen. Auch wenn der Meister selbst neben seiner Meinung nicht sehr offen für andere Ansichten erscheint, ist die Bewertung abweichender, aber vertretbarer Lösungen durchaus fair. Also nicht aufgeben, schließlich ist ja noch kein Meister vom Himmel gefallen und man kann sich auch durchaus einmal mit einer (wohlüberlegten) Frage an den Dozenten persönlich wenden. Dieser gibt dann gerne (kurz) Auskunft.



Schmitt - Grundzüge des Arbeitsrechts   (09 051 V) - Di 14-16 Uhr - Hs. 1122

Die Veranstaltung behandelt das Recht des Arbeitsverhältnisses (Individualarbeitsrecht) und die Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts. Beide Gebiete sind Teil des Pflichtstoffes und das Arbeitsrecht ist im späteren Leben sehr hilfreich, denn Arbeitsverträge werden viele von Euch abschließen. Aus meinem Familienkreis kommen immer wieder Fragen aus dem Arbeitsleben, also musste ich mich schon deshalb mit diesem Bereich beschäftigen. Jetzt habe ich gegenüber meinen Eltern wenigstens eine Berechtigung für das teure Studium, denn ihre Fragen konnte ich beantworten und auch hilfreiche Hinweise geben. Prof. Schmitt hält eine sehr angenehme Vorlesung, man hat Lust, nach dem Ende der Vorlesung noch weiter mit dem Dozenten zu plauschen. Die Vorlesung ist klar strukturiert und die Probleme werden plastisch dargestellt. Eine Veranstaltung für das Leben und nicht nur die Universität.



Kulka - Grundzüge des Handels- u. Gesellschaftsrechts einschl. des Wertpapierrechts   (09 052 V) - Mo 10-13 Uhr - Hs. III

Die Vorlesung umfasst die für das erste Staatsexamen relevanten Bereiche des Handels-, des Personengesellschafts- und des Wertpapierrechts. Früher gab es je Rechtsgebiet eine Vorlesung über zwei Semesterwochenstunden. Prof. Kulka möchte dies in der Hälfte der Zeit schaffen, also können nur die wichtigsten Probleme erläutert werden. Bisher fristete das gemischte Recht ein Schattendasein, denn Kenntnisse wurden nur in der mündlichen Prüfung erwartet. Diese Zeit soll nach Ansicht von Herrn Jürgens, dem Präsidenten des JPA, bald vorüber sein, denn eine der drei zivilrechtlichen Examensklausuren soll aus dem gemischten Recht kommen. Wann diese Vorschläge umgesetzt werden, steht noch nicht fest. Die Vortragsart Prof. Kulkas erschien mir in der ersten Vorlesung ohne Esprit und Witz. Aber später merkte ich, dass er einen staubtrockenen Humor hat, den er sehr fein in seine Vorlesungen einstreut. Nach einer Gewöhnungszeit sind die Vorlesungen sehr kurzweilig.



Grothe - Grundzüge des Zivilverfahrensrechts   (09 053 V) - Fr 14-16 Uhr - Hs. 1122

Bisher stand das materielle Recht im Mittelpunkt des Studiums. In der Vorlesung sollen die Fragen der gerichtlichen Feststellung und der Durchsetzung dieser Rechte behandelt werden. Das Prozessrecht solltet Ihr im Studium nicht vernachlässigen, denn bei schlechter Kenntnis gehen Prozesse unnötig verloren. Viele materielle Einwendungen kann man sich durch das Verpassen von Fristen abschneiden und dies treibt die Prämien für die Haftpflichtversicherung in die Höhe. Mit kleinen Tricks, wie umfangreiche Beweisanträge in schwieriger Beweislage, kann man dem Prozessgegner das Leben schwer machen. Für alle, die tief im Inneren eine Kämpfernatur verspüren, können hier die Grundlagen für den Kampf vor dem Richter legen. Der Prozess hat natürlich auch eine sportliche Note. Die Examensrelevanz des Prozessrechtes dürft Ihr nicht vergessen, denn eine prozessuale Zusatzfrage findet sich sehr häufig am Ende der Klausuren. Für das zweite Examen ist das Prozessrecht ohnehin zwingend notwendig.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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Zivilrecht
Strafrecht
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