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5. Semester - Strafrecht   WS 02 / 03


Rogall - Strafprozeßrecht   (09 056 V) - Do, Fr 10-12 Uhr - Hs. I

In dieser Lehrveranstaltung werden die Grundzüge des Strafprozessrechts vermittelt. Schwerpunkte der Vorlesung sind das Ermittlungsverfahren, das gerichtliche Verfahren im ersten Rechtszug (wie man es bei Barbara Salesch und Co. regelmäßig am Nachmittag verfolgen kann) sowie das Recht der Rechtsmittel. Wer also wissen will, ob ein Tatverdächtiger mit Folter zu einem Geständnis gezwungen werden kann, oder was es mit den sogenannten "fruits of the poisoned tree" auf sich hat, der ist in dieser Vorlesung richtig. Fragen zum Strafverfahrens- bzw. Strafprozessrecht sind zudem ein wichtiger Teil des ersten und zweiten Staatsexamens - in der Regel kann man hier immer ein paar Punkte gutmachen. Prof. Rogall besitzt gute didaktische Fähigkeiten und kann auch - einmal in Fahrt gekommen - seine Herkunft nicht mehr verleugnen. Am Anfang ist die Lehrveranstaltung durchaus sehr unterhaltsam, am Ende kehrt dann aber regelmäßig Ernüchterung ein und es wandert doch der übliche Teil zur Arbeit in die Bibliothek ab.





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