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5. Semester - Öffentliches Recht   WS 02 / 03


Heintzen - Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene   (09 058 Ü) - Di 16-18 Uhr - Hs. I

Voraussetzungen für die Übung sind der Besuch des Grundkurses III, der Besuch der Vorlesung zum Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materien des Besonderen Verwaltungsrecht und Kenntnisse zum Verwaltungsprozessrecht. Man sollte auch die öffentlich-rechtlichen "Neben"gebiete, wie das Verwaltungsprozessrecht und das Staatshaftungsrecht wirklich verinnerlicht haben, denn es geht auf ins tiefste Verwaltungsrecht. So dreht sich auch die Hausarbeit bereits ums Baurecht. Angeboten werden eine Ferienhausarbeit, eine Hausarbeit im Semester sowie drei Klausuren. Das Themenfeld der Klausuren wird in den vorausgehenden Übungsstunden etwas eingegrenzt. Zu Prof. Heintzen sei gesagt, dass er seine Veranstaltung verständlich und interessant gestaltet. Die Skripte seiner Vorlesungen zu den einzelnen Grundkursen des öffentlichen Rechts sind in der Regel 1A.





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