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4. Semester - Öffentliches Recht   WS 02 / 03


Heintzen - Verwaltungs- und Verfassungsrecht anhand ausgewählter Materien des Besonderen Verwaltungsrechts   (09 032 V) - Di, Do 8-10 Uhr - HFB-B

In diesem Semester ereilt Euch das Besondere Verwaltungsrecht. Wenn Ihr mit dem Allgemeinen Verwaltungsrecht auf Kriegsfuß standet, kann ich Euch beruhigen. Das Besondere Verwaltungsrecht ist wesentlich verständlicher, da es sich um lebensnahe Probleme handelt. Falsch geparkte Autos, randalierende Demonstranten sowie Störer jeder Art sind beliebte Tummelgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts. Nicht zu vergessen natürlich der Obdachlose O, der in diverse Wohnungen eingewiesen wird. Im einzelnen wird Prof. Heintzen mit Euch Probleme des Polizei- und Ordnungsrechts, des Baurechts und des Kommunalrechts besprechen. Mit dem Dozenten, Prof. Heintzen, habt Ihr einen guten Griff getan. Seine Vorlesungen sind gut strukturiert und verständlich. Zudem stellt er zu jeder Vorlesung umfangreiches Material im Internet bereit. Also hingehen, denn das eine oder andere Problem des Besonderen Verwaltungsrechts wird Euch mit Sicherheit im Examen begegnen.



Remmert - Staatshaftungsrecht   (09 081 V) - Di 14-16 Uhr - Hs. II

Das Staatshaftungsrecht entzieht sich bisher jeder Kodifizierung und ist eine sehr komplizierte Rechtsmaterie. Die Ursachen liegen darin, dass sich die verschiedenen Anspruchsgrundlagen im Bürgerlichen, Europa-, Verfassungs- und Verwaltungsrecht finden. Darüber hinaus spielen das Gewohnheitsrecht und die historische Entwicklung eine gewichtige Rolle. Das Staatshaftungsrecht ist dennoch prüfungsrelevant und so darf man das Gebiet nicht vernachlässigen. Nach ihrer Habilitation tritt Frau Dr. Remmert endlich aus dem Schatten der Kleingruppenveranstaltungen heraus und hält eine Vorlesung vor dem großen Auditorium. Die mangelnde Erfahrung vor einem großen Publikum sollte Euch aber nicht vom Besuch der Veranstaltung abhalten, denn die Arbeitsgemeinschaften von Frau Dr. Remmert waren hervorragend. Sie stellte das gesamte Gebiet des Verwaltungsrechts anhand von Fällen dar, dabei legte sie auf die klausurmäßige Lösung wert und übte mit uns auch einzelne Formulierungen. Der wissenschaftliche Anspruch einer Universitätsveranstaltung wurde nie aus den Augen verloren. Die Habilitationsschrift spiegelt Frau Dr. Remmerts hohen wissenschaftlichen Ansprüche an die Ausarbeitung rechtlicher Probleme wieder. Es ist ein Glück für den Fachbereich, dass wir Frau Dr. Remmert für eine Vorlesung gewinnen konnten. Für Euch ist es die beste Möglichkeit und der einfachste Weg, das Staatshaftungsrecht kennenzulernen, denn alle relevanten Anspruchsgrundlagen werden vorgeführt. In meinen Augen das Highlight des kommenden Semesters.



Sodan - Verwaltungsprozeßrecht   (09 037 V) - Mo 16-18 Uhr - Hs. II

Verwaltungsprozessrecht ist eine umfangreiche und wichtige Materie, in der man sich möglichst gut auskennen sollte, wenn man erfolgreich Fortgeschrittenenklausuren im Öffentlichen Recht schreiben will. Behandelt werden alle Klagearten im Verwaltungsrecht und auf fast jedes Problem wird eingegangen, so dass man einen guten Überblick über Prüfungsschemata und Meinungsstreits erhält. Die Vorlesung besticht vor allem durch die Ausführlichkeit hinsichtlich des Stoffumfangs, wobei die Gefahr einer Verzettelung in Einzelproblemen zugunsten einer teils zügigen und daher oberflächlichen Behandlung vermieden wird. Wer die Veranstaltung regelmäßig besucht, kann sich rühmen, von fast allen prozessrechtlichen Fragen im Verwaltungsrecht schon einmal etwas gehört zu haben. Dies ist auch der Grund, weshalb man diese Lehrveranstaltung besuchen sollte. Die didaktischen Fähigkeiten des Dozenten sind, wenn auch nicht wirklich zu bemängeln, so doch leider nicht so überragend, dass sie den eher trockenen Stoff auffrischen und den Zugang erleichtern würden. Solange man aber im Hinblick auf den Unterhaltungswert dieser Vorlesung keinerlei Erwartungen hat oder sich Hoffnungen hingibt, kann man jedenfalls nicht enttäuscht werden.

Hierzu ein kleiner lustiger Fall für Euch: Ein ganz böser Unternehmer erhält von der Hamburger Umweltbehörde die Genehmigung, in der Nordsee ganz viel ganz giftiges Zeugs zu verklappen. Klar, dass das Greenpeace gar nicht gefällt - wegen der Robben und der Fische und so. Und weil man bei Greenpeace der Meinung ist, dass diese Genehmigung unmöglich rechtmäßig sein kann, will man dagegen klagen. Greenpeace beauftragt einen Rechtsanwalt und der zieht vor Gericht. Klageart ist natürlich die Anfechtungsklage - gegen die den Unternehmer begünstigende Genehmigung. Leider ist man bei Gericht der Meinung, dass Greenpeace das subjektive Recht fehlt (Popularklage!), weil die betreffende Umweltvorschrift eben nur die Umwelt und die Allgemeinheit und die Fische und Robben schützt ... In Angesicht einer Niederlage schon in der Prozessstation erklärt der Anwalt von Greenpeace, dann würden eben die Fische und Robben klagen. Anstelle nach der Prozessvollmacht zu fragen (wie hätten wohl die Fische den Anwalt beauftragen sollen?) stellt das Gericht fest, den Fischen und Robben fehle die Partei- und die Prozessfähigkeit! Und so wird eine Klage unzulässig, die wahrscheinlich begründet gewesen wäre, politisch jedenfalls allemal ...

Wer das alles jetzt nicht verstanden, der ist in dieser Vorlesung genau richtig.



Dörr - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 033 AG) - Di 10-12 Uhr - R. 4405

Mit Herrn Dörr bekommt Ihr einen gerade frisch habilitierten Dozenten, also könnt Ihr Euch in der AG richtig geehrt fühlen, denn wie oft hat man schon einen fertig Habilitierten als AG-Betreuer? Nochmals herzliche Glückwünsche, Herr PD Dr. Dörr. Die AG dient der Vorbereitung auf die Übung im Öffentlichem Recht und wendet sich daher an Studierende, die bereits den Grundkurs III besucht haben. Anhand von Fällen werden Probleme des Allgemeinen und Besonderen Verwaltungsrechts wie auch des Verwaltungsprozessrechts behandelt. Hierzu werden vorwiegend Beispiele aus der Berliner Verwaltung genommen. Wichtig: Man sollte nicht vergessen, in der ersten Woche des Semesters an dem Anmeldeverfahren teilzunehmen, um einen Platz in der AG zu bekommen. Es wird sogar ein Schein erteilt, aber dabei handelt es sich um ein sogenannten "Lustschein", der für das JPA unerheblich ist.



N.N. - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 034 AG) - siehe Aushang - siehe Aushang

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N.N. - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 035 AG) - siehe Aushang - siehe Aushang

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N.N. - Arbeitsgemeinschaft im Verwaltungsrecht   (09 036 AG) - siehe Aushang - siehe Aushang

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