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2. Semester - Zivilrecht   WS 02 / 03


Schirmer - Grundkurs Bürgerliches Recht II   (09 012 V) - Mo, Di, Mi 8-10 Uhr - Hs. II

Zum dritten Mal in Folge hält Prof. Schirmer die Vorlesung zum Grundkurs BGB II. Die Veranstaltung hat es in sich. Zum einen ist das Themenfeld (reformiertes allgemeines Schuldrecht) alles andere als einfach - hoher Abstraktionsgrad, jugendliche Frische und Unerforschtheit - zum anderen ist auch die Abschlussklausur nach der bisherigen Erfahrung eher eine der schwereren (um es harmlos auszudrücken). Eine hohe Durchfallquote ist durchaus nichts ungewöhnliches. Allerdings: am Dozenten und seiner Veranstaltung allein liegt das nicht, alle in der Abschlussklausur gestellten Fragen wurden in der Vorlesung und größtenteils auch in den begleitenden Tutorien behandelt. Langweilig ist die Vorlesung auch nicht, einschlafen muss bei Prof. Schirmer niemand. Daher meine Empfehlung:
1. zu JEDER Vorlesung hingehen, nicht etwa eine ausfallen lassen.
2. ALLE Literaturhinweise, die Prof. Schirmer gibt (insbesondere zu Gerichtsentscheidungen), nachlesen. 3. Veranstaltungen nacharbeiten.
4. wenn möglich Tutorium besuchen.
Viel Spaß!


Prölss - Übung im Bürgerlichen Recht für Anfänger   (09 013 Ü) - Do 10-12 Uhr - Hs. III

Diese Veranstaltung ist leider schon fast ein Relikt einer vom Aussterben bedrohten Veranstaltungsreihe. Und manchmal scheint mir, als wüssten die Studenten von heute nicht einmal mehr, wofür diese Veranstaltungen eigentlich gut sind. Kein Wunder, sind doch die Kleinen Übungen nach Maßgabe der neuen Studienordnung durch das System der Abschlußklausuren ersetzt worden. Von daher einmal ein kurzer Abriss: Eine Übung ist eine Veranstaltung, in der geübt wird, daher der Name Bratkartoffel. Will heißen, es wird geübt, Fälle zu lösen. Das ganze Spektakel findet mit einem Professor statt, also mit einer Persönlichkeit, die über ein gesteigertes Sachwissen verfügt, was den eigentlichen Reiz der Veranstaltung ausmacht. Wie läuft nun das ganze ab? Neben mehreren Übungsstunden mit entsprechendem Fallmaterial werden zwei Hausarbeiten und drei Klausuren gestellt. Fälle, Hausarbeiten, Klausuren? Wie, Ihr wusstet noch nicht, dass das 1. Staatsexamen noch immer kein Multiple-Choice-Test und auch kein Frage-Antwort-Spiel ist, sondern das man dort einen "echten" Fall bearbeiten muss? Ja tatsächlich - und das macht man auch in einer Hausarbeit oder in einer Übungsklausur. Bewertet werden Eure Leistungen wie gewohnt auf einer Skala von 0 - 18 Punkten. Und es gilt die alte Spielregel: "vier gewinnt". Besteht man nun eine Hausarbeit und eine Klausur, erhält man dafür einen Schein, dessen Erwerb sich auch deshalb lohnt, weil man damit zwei Abschlussklausuren im jeweiligen Rechtsgebiet ersetzen kann. Nun, für die erste Hausarbeit ist es jetzt schon etwas spät. Alle informierten Teilnehmer werden wohl die Hausarbeit schon rechtzeitig vor bzw. vielleicht doch eher am 9. Oktober abgegeben haben. Allen anderen sei versichert, dass auch noch eine im Semester folgt. Wenngleich deren Bearbeitung im Semester auch etwas mehr Kraft erfordert, zu schaffen ist es trotzdem.

Ein paar Worte noch zu Prof. Prölss, dessen Namen jedes Mal aufs Neue mit zwei L meinen Fingern entspringt, damit ich dann sofort ein L durch ein S ersetzen kann. Ihr erlebt einen gewissenhaften Dozenten, den manch einer vielleicht auch als pedantisch bezeichnen würde, einen energischen Verfechter seiner Überzeugungen, der aber auch gerne diskutiert und Euch mit Fragen bestimmt nicht im Stich lässt. Schließlich lässt er immer ein klein wenig Erinnerungen an die "Feuerzangenbowle" wach werden - übrigens ein ganz hervorragender Film. So. Gibt es jetzt noch eine/n Zweitsemester/in, die/der sich nicht donnerstags von 10 - 12 Uhr in Hörsaal III einfindet?





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