DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 02/03 | ||||||
Rechts- und Staatsphilosophie, Herz, was begehrst du mehr? Vieles, werden sich die meisten natürlich denken, aber nun mal nicht so schnell, mit Prof. Bohnert lehrt hier ein wirklich hörenswerter Dozent. Er hält die Vorlesung frei und ist damit voll in seinem Element. Auch wenn ein außerrechtlicher Schein nicht mehr benötigt werden sollte, würde ich mir mal eine seiner Vorlesungen zu Gemüte führen. Nachdem sich das Sommersemester mit einer systematischen Darstellung beschäftigt hat, konzentriert sich dieses Semester nun auf einzelne Rechtsphilosophen. Eine Liste der zu behandelnden Philosophen und eine Literaturliste wird zu Beginn der Veranstaltung ausgegeben. Zur Abschlußklausur sei gesagt, dass exakt das abgefragt wird, was in der Vorlesung behandelt wurde.
Diese Vorlesung gewährt dem Studenten einen allgemeineren Einblick in das Thema Recht. Wie, warum und in welcher Weise hat es sich entwickelt? So werden nach einer Einführung zum Thema "Was ist Rechtssoziologie?" neben den Grundbegriffen der empirischen Sozialforschung und den anthropologischen (Warum sind Menschen Menschen?) und demographischen Grundlagen der Gesellschaft nicht nur die Probleme des Strafrechts näher erläutert. Es wird gezeigt, dass das Recht die Gesellschaft und die Gesellschaft das Recht beeinflusst. Anhand einer Menge von Fällen, die unter einem Oberbegriff zusammengefasst sind, wird dann empirische Sozialforschung betrieben. Hier erfährt man dann, dass doch nicht alle Statistiken lügen, aber eben auch nicht jede stimmt. Begleitend zur Vorlesung wird eine AG angeboten, die unbedingt besucht werden sollte, da sie für die Abschlussklausur von großer Bedeutung ist. Vorlesung und AG bieten eine gute Möglichkeit, das Recht mal in einer anderen, etwas weiteren Perspektive zu erleben.
Die AG wird begleitend zur Vorlesung "Rechtsoziologie - Recht in der Gesellschaft" angeboten. Sie dient neben der Vorlesung als Einführung in die Rechtssoziologie und stellt die methodischen Grundlagen, die Grundbegriffe und die Forschungsschwerpunkte vor und erörtert diese. Die AG blickt auf spezielle soziale Bereiche, die durch das Recht wirksam gestaltet werden. Es werden von der Beziehung von Recht und Ökonomie, über die Beziehung von Recht und Familie, bis hin zum Sanktionssystem und das Verhältnis von Staat und Gesellschaft viele Themen näher beleuchtet. Die AG soll ergänzend zur Vorlesung wirken, sie soll helfen, die sozialen und politischen Voraussetzungen und Auswirkungen des Rechts auf wissenschaftlichem Niveau reflektieren zu können. Das bedeutet, man bekommt gewisse Theorien von gewissen Philosophen/Soziologen zu hören und soll diese dann in einer Diskussion erörtern. Parallelen zur Vorlesung sind manchmal schwer auszumachen, aber da ohne die AG nur eine geringe Chance besteht, die Abschlussklausur zu bestehen, sollte die AG besucht werden. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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