DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 00/01 Home
 
4. Semester - Zivilrecht   WS 00 / 01


Schirmer - Sachenrecht   (09 030 V)

Dröge! Aber es muss sein. Mit dem Sachenrecht gibt's das Werkzeug für die Erfüllung der schönen Verträge und anderer Rechtsgeschäfte, mit denen man sich im besonderen Schuldrecht zu irgendwas verpflichtet hat. Schirmer wird das ganz solide abhandeln. Solide - das heißt natürlich auch, dass man vor der Vorlesung einen starken Kaffee trinken sollte, damit die Aufmerksamkeit länger als 7 min 36 sec hält. Man täte Schirmer unrecht, wenn man ihn als langweilig abtäte (Unterhaltungskünstler sind fast alle seine Kollegen nicht), aber wenn sich ein trockenes Rechtsgebiet mit einem rhetorisch nicht ganz so begnadeten Dozenten paart, kommt nicht gerade eine Unterhaltungsgala heraus. Wer es nicht mag, wenn ein wild durch den Hörsaal tanzender Prof. es zu seiner Lieblingsbeschäftigung macht, genau den Studenten das Mikro vor die Nase zu halten, die das gerade nicht wollen, ist bei Schirmer jedenfalls gut aufgehoben. Obwohl - Sicherheit vor unangemeldeten Fragen gibt es auch bei ihm nicht. Die Vorlesung wird der Materie entsprechend zweigeteilt sein. Zum einen wird das Mobiliarsachenrecht abgehandelt, zum anderen (wer hätte das gedacht) das Sachenrecht der Immobilien. Zu ersterem gehören eine Reihe von Klassikern. Denn von Einigung und Übergabe habt Ihr sicher schon vor dem 4. Semester schon was gehört. Eigentumsübergang in allen Varianten und einiges zu Besitz und Pfandrecht wird es zu hören geben. Wenn genug Zeit für das Immobiliarsachenrecht bleibt, wird die Leidensfähigkeit auf eine harte Probe gestellt, denn Grundbuch- und Hypothekenrecht sind so staubig, dass man husten muss, wenn man nur daran denkt. Immerhin, der Autor dieser Zeilen war so mutig, sich ohne vertiefte Kenntnisse aus diesem Bereich durch beide Examina zu mogeln. War aber wohl hauptsächlich Glück, dass das nicht in die Hose ging.


Ebel - Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene   (09 031 Ü)

Da habt Ihr also Professor Ebel erwischt in der großen BGB Übung. Nun, es gibt Schlimmeres, irgendwas bestimmt irgendwo. Das Temperament des Dozenten, es wirkt zuweilen wie eine Mischung aus preußischem Offizier und leidenschaftlichen Jäger, schwappt gelegentlich auch in den Hörsaal hinein, also seid gewappnet, Waidsleute. Aber, Gemach: Ihr habt das DEFO, die Ritter des Guten, auf Eurer Seite. Daher nun die folgenden Survival Tips, die im Laufe von Generationen erarbeitet wurden:

  1. Die "Helm-ab-zum-Gebet-Regel": Der interessierte Blick des wohlgekleideten und konservativ frisierten Studenten folgt stets den Bewegungen seines Dozenten.
  2. Die Schallabwehr: Die ersten Reihen der geschlossenen Studentenfront haben sich ordnungsgemäß mit Schallabwehrmitteln zu versorgen und diese bei Bedarf einzusetzen (Ohrstöpsel).
  3. Perfektion: Die schriftlichen und in tadellosen Formulierungen vorgetragenen mündlichen Leistungen strotzen von Perfektion, die nur noch von der des Dozenten übertroffen wird.
  4. Flucht-in-auswegloser-Situation: Wird der mutige Student z.B. mit Stoff in die Enge getrieben, sollte er die Flucht in die Bibliothek in Erwägung ziehen, um von dort den Gegenangriff zu planen, z.B. in der nächsten Klausur.

Wer sich unserer Regeln bewusst ist und diese beherzigt, hat eine Chance. Alle andere mögen sich ihrer Disziplin erinnern und den Ausspruch Napoleons mit sich tragen: Die Garde stirbt, aber sie ergibt sich nicht.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



zurück weiter

FB Jura

Studienberatung
Sprechzeiten
Vorlesungs-Kommentierung
Veranstaltungsdaten
Infos, Bücher, Skripte
Aktivitäten
Ersti-Wochenende

Jur. Ausbildungsreform

Fachbereichsrat
Fachschaftsrat

Sonstiges



4. Semester - WS 00 / 01

Zivilrecht
Strafrecht
Öffentliches Recht

  EMail          Impressum          Fragen+Meinung          Links          Übersicht Zum Seitenanfang