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4. Semester - Strafrecht   WS 00 / 01


Rogall - GK Strafrecht IV / 1   (09 033 V)

Es kehrt ein wenig rheinischer Frohsinn ein. Beim fröhlichen Plaudern kann Rogall seine Herkunft nicht verleugnen. Seine didaktischen Fähigkeiten folgen allerdings leider einer Blenderkurve: Anfangs ist es sehr unterhaltsam, das Publikum hat es zunächst leicht, aufmerksam der Veranstaltung zu folgen, später dann, wenn das Feuerwerk an verfügbaren Sprüchen abgebrannt ist und sich die Wiederholungen häufen, kehrt eine gewisse Ernüchterung ein. Gegen Ende der Veranstaltung wandert der übliche Anteil der Hörer in die Bibliothek ab (wer das nicht tut, landet später beim teuren Repetitor). Inhaltlich sind Vermögensdelikte und ausgewählte Delikte gegen Gemeinschaftswerte angekündigt, konkret Diebstahl, Betrug, Raub, Untreue, und Unterschlagung. Wer gern in fremden Gefilden wildert oder immer das Info komplett liest, wird Überschneidungen zum Grundkurs III feststellen. Kein Grund zur Beunruhigung: Geppert liest bereits nach der neuen Studienordnung, während Rogalls Angebot sich noch an die Studierenden richtet, die die Grundkurse I bis III nach der alten Studienordnung gehört haben. Der Kurs ist zweigeteilt; im Anschluß an Rogall wird Bohnert noch eine Reihe von Nichtvermögensdelikten behandeln (vgl. dort).


Bohnert - GK Strafrecht IV / 2   (09 034 V)

Eigentlich ist es eine interessante Idee, den Grundkurs zu teilen: So kann jeder Dozent seine Steckenpferde vorstellen. Leider mangelt es noch etwas an der Absprache, denn es ist schon komisch, daß einige Delikte zweimal behandelt werden sollen. "repetitio mater studiorum est" Wieso wird die Begünstigung behandelt ohne eine Ahnung von den möglichen Vortaten zu haben? Auch hier wäre eine weitere Abstimmung sehr wünschenswert.

Hervorzuheben bleiben die wirklich abwechslungsreichen Vorlesungen des Prof. Dr. Bohnert, die immer wieder aufgelockert werden mit Erzählungen aus dem Dekanat. Die Hörerschaft wird in den kleinen Pausen auf das wahre Leben vorbereitet und die Gefahren der Presse werden ausgiebigst dargestellt. Ich möchte dies wirklich nicht kritisieren, denn es ist wirklich eine schöne Bereicherung des strafrechtlichen Stoffes. Der sonst in der üblichen Form dargereicht wird. Der Stoff wird systematisch dargestellt und von Zeit zu Zeit berühmte Definition diktiert. "Schreiben Sie sich das für Ihr Leben auf!" Manchmal gibt es auch kleine Sprüche für den Schreibtisch. Die letzte Stunde war der Höhepunkt des gleichen Kurses im vorigen Semester. Die Hörerschaft wurde aufgeteilt in Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Nun wurde der Fall Helmut Kohl durchgespielt. Eine sehr lustige und lehrreiche Idee. Schade ist nur, daß dieses Angebot nicht ausgebaut wird. Die Vorlesung ist sehr empfehlenswert.





Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr.



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