DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - WS 00/01 | ||||
In der Strafrechtsveranstaltung werden sensible Gemüter anfangs von den teilweise sehr skurrilen Fallbeispielen Prof. Rogalls erschüttert, obwohl diese im ersten Semester nur am Rande zur Erläuterung des Allgemeinen Teils des StGB dienen sollen. Anhand dieser kleinen Fälle wird Euch der Deliktsaufbau - Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld - und die anfangs kaum zu verstehende Juristenfachsprache ganz automatisch eingeflösst. Das Strafrecht bekommt einen philosophischen Touch, wenn Ihr Euch gegen Ende des Semesters mit den Strafzwecktheorien befasst, die Euch Rogall mit seinem angenehmen Humor und seinen meist interessanten Ausführungen bestimmt schnell vermitteln kann. Um das Lehrbuch Wessels, Strafrecht AT kommt Ihr trotzdem nicht herum, auch wenn andere Lehrmittel die Materie in kürzerem Ausmaß halten. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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