DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 99 | ||||||
Das besondere Verwaltungsrecht steht auf dem Programm, und damit eines der Rechtsgebiete, mit denen die meisten Studenten ewig auf Kriegsfuß stehen. Außerdem steht zu vermuten, daß viele Studenten gigantische Lücken im allgemeinen Verwaltungsrecht haben, da diese Vorlesung im letzten Semester an einem Freitagmorgen statt fand - man kennt das Problem. Prof. Heintzen hatte dieses Problem vor einiger Zeit mit meinem Semester auch und löste es elegant, indem er uns auf das einschlägige Werk eines gewissen Maurer verwies. Man wird sehen wie Prof. Krebs mit den studentischen Wissenslücken umgeht. Seine Vorlesungen sind meist sehr unterhaltsam und didaktisch gut strukturiert, so daß tatsächlich die Chance besteht, dem Unwissen im allgemeinen Verwaltungsrecht kein Unwissen im besonderen folgen zu lassen. Prof. Krebs hat übrigens bereits im vergangenen Semester diese Vorlesung gehalten.
Prof. Sodan ist ein junger sympathischer, manchmal etwas langweiliger Dozent. Das nehme man aber nicht für Ungut, da er sich sehr um eine ansprechende Vorlesung bemüht. Im Gegensatz zum Zivil- bzw. Strafprozeßrecht ist das Verwaltungsprozeßrecht eng mit dem materiellen Verwaltungsrecht verzahnt (ähnlich wie beim Verfassungsprozeßrecht, das ja auch schon beim Erwerb des kleinen Ö-Recht-Scheines eine wichtige Rolle spielt). Um es "to the point" zu bringen: Um diesen Stoff kommt Ihr für den Erwerb des großen Scheins einfach nicht herum! Die von Prof. Sodan ausgegebene ausführliche Vorlesungsübersicht ermöglicht eine optimale Einordnung des gerade behandelten Stoffes, die das Vorlesungserlebnis zu einem besonders fruchtbaren werden lassen kann. Ich empfehle daher wärmstens, diese Veranstaltung regelmäßig zu besuchen.
Laut Dozent Wilrich, stellvertretend für alle anderen Dozenten der AG's, ihres Zeichens wissenschaftliche Mitarbeiter an den Lehrstühlen, wird kein "Lustschein" erteilt, nur ein sonstiger, nicht examensrelevanter Schein. Recht hat er - wer braucht für seine Lust schon einen Schein? Andererseits soll es ja schon JuristInnen gegeben haben, die sich angesichts des Allgemeinen Verwaltungsrechts in orgiastischem Vergnügen gewälzt haben (Halter solcher Exemplare mögen sie bitte zu Konservierungszwecken im DEFO-Raum abgeben). Den GK ÖR III solltet ihr (nach unmaßgeblicher Meinung der Dozenten) gehört haben. Die Teilnahme ist zwar freiwillig, aber angesichts der verbreiteten Meinung bezüglich der Schwere des Öffentlichen Rechts dringend zu empfehlen. Die Anmeldung findet Anfang des Semesters statt (Aushang!!!).
Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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