DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 99 | ||||
Seid gegrüßt, Ihr Erstsemester. Ihr seid nun eingeschrieben und zählt Euch zu den angehenden "Rechtsverdrehern". Eure Hoffnung, im Grundkurs Strafrecht AT I auf einen höchst spannenden Bereich der Juristerei zu stoßen, wird Euch rücksichtslos geraubt. Nicht Mord und Totschlag wer- den diese Vorlesung prägen, sondern Begriffsdefinitionen von Tatbestand, Rechtswidrigkeit, Schuld und Konsorten sowie Theorien zum Grund des Strafens. Der GK Strafrecht AT I dient der Einführung in das Strafrecht unter Berücksichtigung seiner gesellschaftlichen Bezüge. In der Vorlesung versucht Prof. Rogall, ein kompetenter und sehr lustiger Prof., mit Euch Fragen der Normtheorie, der allgemeinen Verbrechenslehre und den Aufbau der Straftat zu erörtern. Ro- gall meint: "Etwas Jura, viel Sport und ein bißchen Liebe halten den Studenten fit!", und er steht auch dazu, denn er wird versuchen, Euch all diese trockene Theorie mit einem Schuß Witz schmackhaft zu machen. Als Literatur sei als Standardwerk der alljährlich im September neu er- scheinende Wessels, Strafrecht AT, genannt, da dieses Buch den Stoff für das 1. und 2. Semester enthält. Es geht bei Meinungsstreitigkeiten auf alle Meinungen ein und enthält die aktuellste Rechtsprechung. Ferner steht euch Haft, Strafrecht AT, zur Verfügung. Zum Üben empfiehlt sich das Fallrepetitorium von Haft, das Ihr in der Bibliothek finden könnt. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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