DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 05 | |||||
Abschlussklausur: 20.07.2005 In dieser Vorlesung wird der Allgemeine Teil, vor allem mit Versuch, Täterschaft und Unterlassen, vervollständigt und der Besondere Teil begonnen. Prof. Bohnert reichert seine Veranstaltung dabei mit Ausführungen zu aktuellen Prozessen, aber auch zu ganz praktischen Problemen, wie die Unmöglichkeit, am Fachbereich geputzte Tafeln oder richtig gehende Uhren vorzufinden, an und bleibt dabei mit seiner Meinung nicht hinterm Berg. Hierbei driftet er aber nicht völlig vom Thema ab, so dass der klausurrelevante Inhalte nicht zu kurz kommen. Diese trägt Bohnert knapp auf den Punkt gebracht und ohne übertriebenes Gewicht auf Theorienstreitereien zu legen vor. Die Veranstaltung ist also alles in allem recht studentenfreundlich gehalten. Alles andere als studentenfreundlich ist dagegen Bohnerts Umgang mit seinen Klausursachverhalten: In der Regel lässt er sie nach der Klausur einsammeln. Dadurch ist es schwer an Beispielklausuren zu diesem Grundkurs zu kommen. Trotzdem seit Ihr hier an einen der besseren Strafrechtsdozenten unseres Fachbereichs geraten.
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