DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 05 | |||||||
Abschlussklausur: 25.07.2005 Herzlichen Glückwunsch, die Studenten die im vorherigen Semester bei Prof. Dr. Heintzen das Privileg hatten, das Staatsorganisationsrecht kennenzulernen, werden wissen, wovon die Rede ist. Für diejenigen, die diesen genialen Professor noch nicht kennengelernt haben, wird schon in den ersten Vorlesungen dieses Statement bestätigt werden (so hoffe ich). Das Engagement des Professors ist top. Die Vorlesung ist gut strukturiert und die lebhafte Darstellung von Prof. Dr. Heintzen läßt die Vorlesung nicht langweilig werden, ganz im Gegenteil. Zudem werden die behandelten Themen auf der Internetseite des Professors detailliert, entsprechend den Vorlesungen, abrufbar sein. Fundierte Kenntnisse des Staatsorganisationsrechts sind Voraussetzung für das Verständnis der Vorlesung. Ein weiteres Muß in den Vorlesungen, ist die allgegenwärtige Präsenz Eures Grundgesetztextes und des Bundesverfassungsgerichtsgesetz. Literaturempfehlungen werden zu Beginn der Vorlesung vom Professor ausgegeben. In dieser Vorlesung werden die einzelnen Grundrechte und die grundrechtsgleichen Rechte des Grundgesetzes behandelt. Dazu werdet Ihr die allgemeinen Grundrechtslehren und das entsprechende Verfassungsprozeßrecht erlernen, um am Ende des Semesters die Abschlußklausur bestehen zu können, die sich wahrscheinlich mit der Bearbeitung einer Verfassungsbeschwerde befassen wird. In diesem Semester wird (aber) auf Landesverfassungsrecht nicht eingegangen werden. Die Rückgabe und Besprechung der Abschlußklausur wird in den Semesterferien stattfinden.
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Der Kurs soll die Studierenden in den Pflichtfachstoff des Europarechts einführen. Nach einem Überblick über die internationalrechtlichen Akteure in Europa ("Europarecht im weiteren Sinne") wird es um Struktur und Organisation der Europäischen Gemeinschaften gehen sowie um die EG-Rechtsetzung. Den Schwerpunkt der Veranstaltung wird das materielle Gemeinschaftsrecht bilden, d.h. die inhaltlichen Gewährleistungen des EG-Vertrages - hier vor allem die fünf Grundfreiheiten: Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs; auch die europäische Dimension des Grundrechtsschutzes wird behandelt werden. Literaturhinweise am Anfang der Veranstaltung.
Mit dem diesmaligen XII. VMC wird sich die Veranstaltung gemeinsam mit dem Fachbereich in den Jahresturnus verabschieden. Auch diesmal wird es wieder darum gehen, einen aktuellen verfassungsrechtlichen Fall im Team zu erarbeiten und vor einer Richterbank in Rede und Gegenrede möglichst überzeugend zu vertreten. Neben Rhetorik und Verhandlungsführung wird auch die Teamfähigkeit geschult und Gelegenheit geboten, den Stoff des Grundkurses Staatsrecht/Grundrechte aus einer anderen Perspektive kennen zu lernen. Die Veranstaltung richtet sich an alle Studierenden des 2. Fachsemesters der FU und der HU. Für die Teilnahme wird ein Schlüsselqualifikationsschein erteilt. Nähere Informationen zum Wettbewerb unter http://www.fu-berlin.de/jura/veranstaltungen/wettbewerbe/nat_moot/vrmc/index.html (sofern die Adresse sich nicht im Zuge des angekündigten Umbaus der Fachbereichswebsite ändert - sonst: durchklicken!). Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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