DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 03 | |||||||
Gegenstand der Übung werden die drei ersten Bücher des BGB sein. So könnt Ihr Euch das Familien- und Erbrecht für das mündliche Examen aufsparen. Wie immer werden drei Klausuren und zwei Hausarbeiten ausgegeben, von denen je eine bestanden werden muß. Die erste Hausarbeit führt hinein ins Sachenrecht, was zumeist bedeutet, daß Euch in den kommenden Klausuren Sachenrecht erspart bleiben sollte. Der Ausgabetermin der zweiten Hausarbeit und alle anderen Termine werden zu Anfang der Veranstaltung bekannt zu geben. Die Übung beschäftigt sich mit der Besprechung praktischer Fälle. Zum Dozenten Prof. Ebel könnte man sich zur Genüge auslassen, darauf will ich aber an dieser Stelle verzichten, da alles subjektiv ist und Ihr Euch besser eine eigene Meinung bilden sollte.
Zuerst die gute Nachricht: Es gibt wieder eine Vorlesung zu den Grundzügen des Erbrechts. Jetzt die schlechte: Sie wird von dem inzwischen schon legendären Prof. Ebel gehalten. In der ersten Vorlesungsstunde pflegt Prof. Ebel noch einen Witz zu machen, dann beginnt die wilde Tour de Trance durch das 5. Buch des BGB. Mit seinem Ich-habe-den-Charme-eines-Bundeswehr-Oberkommandeurs-Vortragsstil wird er versuchen, die Studierenden an ihrem wohlverdienten Mittagsschlaf zu hindern. Dabei wird die Halbwertszeit der Anzahl seiner Zuhörer ca. zwei Wochen betragen. Immerhin wird im Rahmen der Vorlesung die Gelegenheit gegeben, Klausuren mit erbrechtlichen Problemen zu schreiben, die innerhalb der Veranstaltung besprochen werden. Diese lohnt es sich vielleicht mitzuschreiben. Somit hat die Vorlesung also einen Januskopf, wie Prof. Ebel sagen würde.
Mittwoch, 12.15 Uhr: Ein Mann, mit einer Wasserflasche bewaffnet, betritt Hörsaal II. "Es werde Licht", spricht er und drückt auf einen kleinen Knopf, worauf sich der Hörsaal hell erleuchtet. "Da sehen Sie mal, was man als Professor alles kann.", fügt er noch hinzu. Natürlich, es kann sich bei dem Mann nur um den geschätzten Prof. Ebel handeln. Und tatsächlich liest dieser eben dort die Grundzüge des Familienrechts. Wie bei der Erbrechtsvorlesung werden Klausuren angeboten, die innerhalb der Veranstaltung besprochen werden. Wie bei der Erbrechtsvorlesung wird Euch der Besuch dieser Veranstaltung wegen Prof. Ebels Fähigkeiten als Dozent für Eure Juristenausbildung nicht viel mehr bringen als der Gang in die Mensa. Aber zum Glück gibt es ja eine große Auswahl von Lehrbüchern.
In seiner Vorlesung gibt Prof. Grothe eine fallorientierte Übersicht zum 1999 neu geregelten Insolvenzrecht. Es werden zentrale Regelungsinstrumente wie Vollstreckungsstop, Gläubigerkoordination, Insolvenzplan und Restschuldbefreiung besprochen. Besonderes Augenmerk legt Prof. Grothe auf den examensrelevanten Bezug zum Bürgerlichen Recht, insbesondere auf die Koordination von Einzelzwangs- und Gesamtvollstreckung. Mit Prof. Grothe lehrt hier ein sehr kompetenter Dozent, er versteht es nicht nur die Vorlesung gut zu strukturieren, er bringt den Inhalt auch durchaus interessant rüber. Mit dieser Vorlesung kann man also nicht viel falsch machen. Für Richtigkeit und Vollständigkeit kann nicht garantiert werden. Die Daten geben regelmäßig den Stand vorm Beginn des Semesters wieder. Die Benutzung der Daten geschieht auf eigene Gefahr. |
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