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5. Semester - Öffentliches Recht   SS 03


Krebs - Übung im Öffentlichen Recht für Fortgeschrittene   (09 090 Ü) - Di 14-16 h - Hs. I

Nach vorgeschlagenem Stundenplan, wäre dies nun die zweite große Hausarbeit, die Ihr zu schreiben hättet. Wahrscheinlich wird in dieser Übung der Schwerpunkt auf das Polizei- und Ordnungsrecht sowie das Baurecht gesetzt. Die erste Hausarbeit wurde bereits ausgeteilt und geschrieben. Zusätzlich werden natürlich noch die obligatorischen Klausuren geschrieben. Mit Krebs habt Ihr einen Dozenten bekommen, der es vor allem auf seine Meinung ankommen lässt (Art. 5 III GG). Ob dies sich nun positiv oder negativ bewerten lässt, ist schwer zu sagen. Er setzt die h.M. als Wissen voraus und referiert über seine eigene Herangehensweise. Sie ist aber in den meisten Fällen logisch und nachvollziehbar. Allerdings ist er fair und schenkt den anderen Meinungen dennoch die ihnen gebührende Ehre. Ich rate aber davon ab, seine Hausarbeit dem entsprechend "umzuschreiben", denn obwohl Krebs eine gut durchdachte und logische Herangehensweise verschiedener Probleme hat: er war und ist immer noch oft in der m.M.


Musil - AG zum Berliner Kommunalrecht   (09 091 AG) - Mi 10-12 h - R. 2213

Das Kommunalrecht ist üblicherweise ein Thema, das in der Ausbildung eher stiefmütterlich behandelt wird - jedenfalls in Berlin. Schließlich gibt es in dem Stadtstaat Berlin kein Kommunalrecht in dem Sinne, in dem es in den Flächenstaaten existiert. Statt Landkreisen, Gemeinden etc. gibt es in Berlin ja bloß Bezirke, auch wenn diese zum Teil unterschiedlicher sein mögen, als verschiedene Landkreise in den Flächenstaaten. Da somit Kommunalrecht im herkömmlichen Sinne nicht im Ersten Staatsexamen geprüft wird, wird es meist großzügig unter den Tisch fallen gelassen. Dem versucht Musil entgegenzuwirken. Denn schließlich ist Jura mehr als nur der Blick bis zum Tellerrand. Und es soll ja auch schon vorgekommen sein, dass es den einen oder anderen Juristen auch mal in einen "gewöhnlichen" Bundesstaat verschlägt. Doch auch für die Hiergebliebenen ist diese AG nicht nutzlos. Ein weiterer Ausfluss des scheinbar fehlenden Berliner Kommunalrechts ist eine häufig weitgehende Unkenntnis des Berliner Verwaltungsaufbaus. An diesen beiden Enden setzt Musil an. Er versucht das Kommunalrecht, wie es in den Flächenländern gilt, aufzuzeigen, und schließlich es in Beziehung zu setzen zu der Struktur der Berliner Verwaltung. Hier rücken dann insbesondere die Bezirke ins Rampenlicht. Und schließlich gehören solche Kenntnisse dann doch wieder zu dem insbesondere im Mündlichen von bestimmten Professoren sehr gerne geprüften Pflichtfachbereich. Wer also Zeit und Lust aufbringt, dem kann diese AG wohl empfohlen werden.





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