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3. Semester - Öffentliches Recht   SS 03


Heintzen - Grundkurs Öffentliches Recht III   (09 044 V) - Di 16-18 h, HFB-D - Mi 10-12 h, Hs. II

Mit dem Verwaltungsrecht verlasst Ihr jetzt die Welt des Allgemeinen und der Theorie und widmet Euch langsam mit der alltäglichen praktischen Anwendung genau derselbigen. Zwar hilft es immens, wenn Ihr GK I und GK II besucht habt (weil Ihr in der Begründung genau dies prüfen müsstet), es ist aber nicht notwendige Voraussetzung. In erster Linie werden Begriffe und Erscheinungsformen der Verwaltung, deren Organisation, deren Rechtsquellen und deren Handlungsformen behandelt. Wie kommt es beispielsweise zum Verwaltungsakt und was ist der Unterschied zwischen Bundesamt und Körperschaft. Staatshaftungsrecht und Verwaltungsprozessrecht werden allerdings nicht behandelt bzw., wenn überhaupt, nur sehr kurz angesprochen. Vor allem wird der stetig wachsende Einfluss des Europarechts immer mehr zum festen Bestandteil dieser Vorlesung. Heintzen ist als Professor noch relativ "jung", zumindest im Vergleich mit den anderen Professoren. Dies ist aber definitiv nicht als Nachteil zu sehen. Seinen Vorträgen kann man leicht folgen, sie sind gut strukturiert und mit vielen Beispielen und klausurrelevanten Tipps und Tricks gespickt. Fast wie ein Skript, nur noch mit dem relevanten Tiefgang der Materie. Macht Euch auf ein bisschen Mitarbeit gefasst, Heintzen lässt oft Fragen durch den Zuhörerkreis beantworten. Das kann allerdings dazu führen, dass man im HFB das Fiepen der Klimaanlage mehrfach zu hören bekommt.

Abschlußklausur: Fr, 18.07.03


Randelzhofer - Verfassungsprozeßrecht   (09 045 V) - Di 18-20 h - Hs. II

Diese Veranstaltung soll die allgemeinen Funktionen der Verfassungsgerichtsbarkeit - insbesondere der Verfassungsbeschwerde, Normenkontrolle, Organstreitigkeiten, bundesstaatlichen Streitigkeiten und Wirkungen der Entscheidung - behandeln. Nachdem im Grundkurs I vor allem der materielle Teil des Staatsorganisationsrechts behandelt wurde, bietet diese Vorlesung die prozessuale Ergänzung. Somit wird die praktische Falllösung staatsorganisationsrechtlicher Fälle mit Zulässigkeit und Begründetheit nach Besuch dieser Veranstaltung auch für diejenigen Studenten, die sie noch nicht in Tutorien oder in einer AG erlernt haben, kein Problem mehr sein. Ein Dozent, der selbst Richter am (Landes-) Verfassungsgericht ist, kann den Stoff dann bestimmt auch praxisnah vermitteln. Jedenfalls sollte man trotz des süddeutschen Dialekts keine Verständnisschwierigkeiten haben, da Prof. Randelzhofer in der Regel den Lehrstoff gut vermitteln kann. Bleibt nur zu hoffen, dass sich auch zu dieser fortgeschrittenen Stunde am Dienstagabend noch Interessenten finden, die sich den doch recht trockenen Stoff mit Hilfe einer Vorlesung erarbeiten wollen.





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