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3. Semester - Sonstiges   SS 03


Adomeit - Methodenlehre   (09 041 V) - Mo 14-16 h - Hs. III

Die Methodenlehre reflektiert die Arbeit der Jurisprudenz und stellt derart ein hilfreiches Werkzeug für die Falllösung dar. Es geht eigentlich um viel mehr als die einfache Lösung, denn die einzelnen Schritte der Rechtsfindung werden analysiert. Das erste Problem bildet das Textverständnis. Weiterhin muss die Norm auf einen Lebenssachverhalt gepresst werden. Am Ende steht eine systemgerechte Lösung. Interessant wird die Sache, wenn der Wortlaut der Norm nicht mehr weiterhilft und Analogien gebildet werden müssen. Die Argumente, die Ihr im Rahmen der Vorlesung kennenlernt, können immer wieder benutzt werden. Ein Erst-Recht-Schluss oder ähnliche Argumente erzeugen Respekt und Anerkennung für den jungen Jurist. Auch ohne pures Faktenwissen kann so mittels der Methodenlehre eine interessante Argumentation aufgebaut werden. Prof. Adomeit leistet trotz seiner Emeritierung dem Fachbereich noch treue Dienste. Hoffentlich kann die Vorlesung die hohen Erwartungen erfüllen. Die Literatur ist zahlreich. Ich möchte nur auf die neuen Ansätze in der Methodik von Müller/Christensen hinweisen.

Abschlußklausur: Sa, 26.07.03





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