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2. Semester - Öffentliches Recht   SS 03


Lecheler - Grundkurs Öffentliches Recht II   (09 029 V) - Di 16-18 h, Hs. I - Do 10-12 h, Hs. II

Der schönste Teil des Grundgesetzes steht auf dem Vorlesungsplan, nämlich die Grundrechte. Hier stehen in 20 Artikeln unsere Freiheiten, die die Folge einer Diktatur sind. Die zweite deutsche Diktatur konnte das feste System nicht mehr beeinflussen, so müssen wir auf das Recht der freien Reise verzichten. Aber in wenigen Sätzen sind fundamentale Rechte zusammengefasst. Dies gilt jedenfalls für den Teil, als der Gesetzgeber noch ein Wortkünstler und keine Plaudertasche war, siehe das neu (ab)geschaff(te)ene Grundrecht auf Asyl. Die Dogmatik der Grundrechte ist ausgefeilt und gibt immer wieder Anlass für tiefschürfende wissenschaftliche Arbeiten. Sowohl die einzelnen Rechte geben Stoff für viele Dissertationen, als auch das Zusammenspiel der Gesamtheit der Normen, zum Beispiel die Grundrechtskonkurrenzen. Hinter den ganzen Systemüberlegungen treffen oft politische Überzeugungen aufeinander, dies erschwert das Verständnis der Ansichten sehr. Prof. Lecheler ist das schönste Beispiel für eine verwirrten Prof., wie er in der Literatur so oft beschrieben wird. Die Struktur der Vorlesung geht leider manchmal verschütt, aber dafür wird ein kleiner Blick auf die Europäische Menschenrechtskonvention und das Gemeinschaftsrecht gewagt. Die Materie ist up to date, wie die aktuelle Folterdebatte zeigt. Und sind die grundrechtlichen Freiheiten nicht wunderschöne Errungenschaften unserer Gesellschaft. Der fünfzigste Todestag des "Stählernen" Diktators ist vorbei und ich freue mich über den tollen Anfang des Grundgesetzes.

Abschlußklausur: Mi, 23.07.03


N.N. - Arbeitsgemeinschaften zum Grundkurs Öffentliches Recht II   (09 030 AG) - siehe Aushang - siehe Aushang

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Pestalozza - Bezüge des Grundgesetzes zum Völker- und Europarecht   (09 031 V) - Do 14-16 h - HFB-A

Einiges, dass Ihr in dieser Vorlesung hört, ist bestimmt schon einmal in den Grundkursen Öffentliches Recht I und II angesprochen worden, allerdings nur kurz und nicht Wieso und Warum. Das Völker- und Europarecht ist aus der deutschen Juristerei nicht mehr wegzudenken und macht auch nicht vor unserem völkerrechtsfreundlichen Grundgesetz halt. Völker- und Europarecht entwickeln sich immer weiter, somit muss auch das Grundgesetz mehr und mehr angepasst werden. Pestalozza wird probieren, Euch die einschlägigen Normen näher zu bringen und diese in Kontext mit dem Europäischem oder dem Völkerrecht stellen, beispielsweise weshalb dieses höherrangige Recht so einen Einfluss ausüben kann und darf. Durch die Masse an Veranstaltungen, die Ihr allerdings in Eurem Semester habt, kommt es durchaus vor, dass nur eine Handvoll (im wörtlichem Sinne) übrig bleibt, um diese Veranstaltung zu besuchen. Dieses regt manche gute Diskussion mit den Professor an (wenn genügend Vorarbeit durch den Studenten geleistet wurde!!!) und resultiert leider oft in verkürzte oder gar keine Einblicke in die anderen Themen dieser Vorlesung. Ist aber auch nicht so schlimm, da Pestalozza seine Veranstaltung im Vergleich zu einer Vorlesung eher Colloquium-ähnlich gestaltet. Insbesondere werden gerne aktuelle Ereignisse und Änderungen angesprochen; ein Blick in die Zeitung würde also auch nicht schaden.





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