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2. Semester - Sonstiges   SS 03


Bohnert - Grundzüge der Rechts- und Staatsphilosophie   (09 021 V) - Mi 8-10 h - HFB-D

In der Vorlesung wird den letzten Dingen der Rechtswissenschaft nachgegangen und Ihr müsst nicht bis zum letzten Tag warten, denn es beginnt schon in diesem Semester. Die vierzehn Vorlesungen stehen jeweils unter einem Thema, das eigentlich mehr als eine Vorlesung füllen könnte. In der knappen Zeit liefert Prof. Bohnert einen kurzen, aber keinesfalls schlichten Überblick. Die Themengebiete sind breit gefächert und reichen von Norm und Faktum bis hin zur Rechtsgestaltung. In meinen Augen könnten einige Themen, zum Beispiel die Auslegung von Normen oder die einzelnen Staatsformen, ausgelassen werden. Es handelt sich um eine Wiederholung bekannter Komplexe, die in anderen Vorlesungen ausgiebig besprochen werden. Trotzdem ist die Vorlesung natürlich einen Besuch wert, auch wenn Prof. Bohnert die Welt erkannt hat und nichts Gutes in ihr finden kann. Wer sich von seiner Verdrossenheit nicht anstecken lässt, erhält einen kleinen Einblick in die letzten Dinge der Juristerei. Den Schein gilt es aber schwer zu erarbeiten, denn die Klausur behandelt ein Thema der Vorlesung. Eine weitere Einschränkung findet nicht statt.

Abschlußklausur: Sa, 19.07.03


Rottleuthner - Grundzüge der Rechtssoziologie   (09 022 V) - Mo 16-18 h - HFB-C

Was ist Rechtssoziologie? So beginnt auch die Vorlesung. Allerdings dauert es ein bisschen länger als nur die ersten paar Stunden, um genau zu verstehen, was Soziologie des Rechts ist bzw. bedeuten soll. Wenn Ihr jetzt denkt, da kommen nur lauter Zahlen, Diagramme und Prognosen vor, da habt Ihr Recht. Allerdings nur zu knapp 76 %, 23 % haben zwar auch nicht Unrecht, aber so ist das halt. Die Realität. 1 % weiß es noch immer nicht. Rottleuthner versucht in seiner Vorlesung, Brücken zu bekannten Theoretikern, Soziologen und ähnliche zu schlagen, dies gelingt aber nicht ganz. Der Inhalt seiner Vorlesung ist doch etwas zu konkret und die Ausflüge verwirren etwas. So schlimm ist dies allerdings nicht, da die dazu angebotene AG genau diese Themen vertieft. Verständlich also, dass die AG Pflicht ist, und gleichzeitig Voraussetzung, um überhaupt an der Klausur teilnehmen zu dürfen - zusätzlich zu der Zwischenklausur in der Vorlesung. Nun, man kann sich schon fragen, wieso man diese Vorlesung besuchen sollte, zudem die Statistiken zu 50 % frei erfunden und zu 50 % manipuliert sind. Auf diese Frage hat eben genau Rottleuthner die Antwort.

Abschlußklausur: Mo, 21.07.03


Klose - Recht in der Gesellschaft   (09 023 AG) - Do 16-18 h - R. 2213

Werdet Ihr diesen Kommentar lesen? Wenn ja, warum? Lest Ihr jeden Kommentar, hofft Ihr auf ein paar Gags oder seid Ihr an Rechtssoziologie interessiert? Ah, also Interesse an Rechtssoziologie! Das kann viele Gründe haben: Interesse an Soziologie. Oder an Statistik. Oder Rechtsgeschichte nicht bestanden. Wie auch immer. Die AG begleitet jedenfalls die gleichnamige Vorlesung von Prof. Rottleuthner. Sie wird sich auch inhaltlich an deren Themenspektrum orientieren. Im kleinen Kreis der AG seid Ihr zu aktiver Mitarbeit aufgerufen, es wird Gelegenheit zu vertiefender Diskussion geboten. Wenn Ihr die Vorlesung besuchen wollt, solltet Ihr die AG auf jeden Fall besuchen, da ohne die AG nur eine geringe Chance besteht, die Abschlussklausur zu bestehen. AG-Leiter Klose ist ein neuer Stern am WiMi-Himmel, hat sich aber bereits in den letzten Jahren als Tutor am Fachbereich einen Namen gemacht. Na, hat sich doch gelohnt, den Kommentar zu lesen, oder?


Klose - Recht in der Gesellschaft   (09 024 AG) - Mi 16-18 h - R. 2213

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