DEFO am FB Jura - Vorlesungskommentierung - SS 03 | |||||
Die erste Vorlesung zum Bürgerlichen Recht behandelt gleich eine sehr abstrakte Materie, nämlich die allgemeinen Regelungen, die fast immer anwendbar sind. Im Mittelpunkt steht die Willenserklärung mit all den Möglichkeiten für Fehlerquellen, zum Beispiel Irrende oder Minderjährige. Diese vor die Klammer gezogenen Normen sind nur schwer verständlich, da Bezugspunkte fehlen. Ich kann Euch beruhigen und sagen, dass die ersten Schritte in das juristische Unwesen für alle eine große Hürde darstellen und viele Kommiliton/inn/en kämpfen mussten. Verzweifelt nicht bei der abstrakten Materie. Prof. Säcker ist eine absolute Koryphäe auf diesem Gebiet und wird an vielen Beispielsfällen die einzelnen Probleme aufbereiten. Ich glaube, dass er alle wichtigen Werke seit 1900 gelesen hat. Ihr solltet aber vor den vielen Doktortiteln nicht zurückschrecken und könnt ruhig Eure Fragen stellen. Darüber hinaus bietet Prof. Säcker einen Streifzug durch den Aufbau, das System, die Grundgedanken und Auslegungsmethoden an. Im Ergebnis legt Prof. Säcker in seiner Vorlesung das Fundament für das gesamte übrige Bürgerliche Recht. Ihr solltet die Vorlesung nicht verpassen und unbedingt die begleitenden Arbeitsgemeinschaften besuchen. Abschlußklausur: Do, 17.07.03
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