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1. Semester - Strafrecht   SS 03


Rogall - Grundkurs Strafrecht I   (09 004 V) - Di, Mi 10-12 h - HFB-D

Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag? Wann ist eine Tat gerechtfertigt? Was ist ein error in persona? Wenn Ihr eine Antwort auf diese Fragen sucht, seid Ihr in der Vorlesung von Prof. Rogall richtig. Er wird Euch beibringen, dass bei der Prüfung einer Straftat zwischen Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld unterschieden wird. Außerdem werden Fragen der Normentheorie und der Allgemeinen Verbrechenslehre behandelt. Das Besondere im Strafrecht ist, dass es vergleichsweise wenige Paragraphen umfasst, es aber bei diesen eine Menge Probleme und dazugehörige Theorien gibt. Prof. Rogall wird Euch diese Theorien ausführlich darstellen und meist auch noch eine eigene präsentieren. Das klingt jetzt sehr trocken, ist es aber nicht, denn Prof. Rogall wird das alles anhand von Körperverletzungs- und Tötungsdelikten behandeln. Die Fallbeispiele, die er dabei bildet, sind skurril und zum Teil sehr blutrünstig, was dazu führt, dass man sie sich leicht merken kann. Als Begleitlektüre ist das Lehrbuch von Wessels, Strafrecht AT zu empfehlen.

Abschlußklausur: Fr, 25.07.03





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